Gemeindeversammlung Wohlen Publiziert und wieder annulliert
Weil Unterlagen des Kantons später als erwartet eingetroffen sind, hat der Gemeinderat Wohlen die Gemeindeversammlung abgesagt. Der Kanton bedauert.

An den gesetzlichen Fristen gibt es nicht zu rütteln. Spätestens 30 Tage vorher müssen eine Gemeindeversammlung publiziert sein und die Unterlagen öffentlich aufliegen. Deshalb hat der Gemeinderat Wohlen die ausserordentliche Versammlung vom 24. März im «Anzeiger» letzte Woche publiziert. Auch die Botschaft an alle Haushalte war gedruckt und für den Versand bereit.