Regionalgericht OberlandPsychiatrische Massnahme für den Brandstifter
Die Freiheitsstrafe von zwei Jahren für den Brandstifter von Zweisimmen wird zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben.

Das Regionalgericht Oberland in Thun.
Foto: Simon Glauser
«Für ihn stimmte die Problemlösung, strafrechtlich aber stimmt sie nicht. Er lebt in einer eigenen Welt», sagte Gerichtspräsidentin Nathalie Fritz am Donnerstag bei der Urteilseröffnung im Fall der Brandstiftung in Zweisimmen. Sie wandte sich direkt an den Angeklagten und sagte: «Sie brauchen Unterstützung.» Eine Unterstützung, das wurde bei der Befragung am Vortag klar, will der 68-jährige Mann nicht.