Prozess gegen Ueli Maurers Sohn doch nicht geheim
Das Bezirksgericht Hinwil hat beschlossen, beim Prozess gegen den Sohn von Bundesrat Ueli Maurer die Medien zuzulassen.

Der bevorstehende Gerichtsprozess gegen Bundesrat Ueli Mauers Sohn wird nun doch nicht geheim durchgeführt: Das Bezirksgericht Hinwil hat entschieden, dass die Medien zugelassen werden. Sie erfahren im Voraus aber nicht, was dem Beschuldigten eigentlich vorgeworfen wird.
Die Anklageschrift wird den Medienschaffenden erst zum Prozessbeginn verteilt. Bis dahin bleibt somit im Dunkeln, wofür sich der Bundesratssohn vor der Justiz verantworten muss. Wann der Prozess vor dem Bezirksgericht Hinwil stattfindet, ist noch unklar.
Gesichert ist, dass Maurers Sohn vor zwei Jahren mit seinem Auto in eine Hausmauer in Wernetshausen (Gemeinde Hinwil) gekracht war und daraufhin eine Blutprobe angeordnet wurde. Ob diese jedoch positiv ausfiel, wurde nicht bekannt gegeben. Unklar ist auch, ob der Unfall der einzige Grund für die Anklage ist.
Nur wegen des Vaters im Fokus
Geht es nach dem Anwalt von Ueli Maurers Sohn, sollte die Öffentlichkeit dies auch nie erfahren. Er beantragte beim Hinwiler Gericht, den Prozess geheim durchzuführen, also Publikum und Journalisten auszuschliessen.
Der Beschuldigte sei keine «Person der Zeitgeschichte», sondern stehe nur im Fokus, weil sein Vater prominent sei, begründete der Anwalt seinen Antrag. Sein Mandant verlange keine Sonderbehandlung, er wolle nur, dass seine Persönlichkeitsrechte gewahrt würden.
Ein Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit ist eigentlich nichts Ungewöhnliches. In den meisten Fällen sollen damit aber Opfer geschützt werden – nicht mutmassliche Täter. Genehmigt werden solche Anträge meist dann, wenn es sich um Opfer sexueller Gewalt handelt.
Das Bezirksgericht sah es ähnlich und beurteilte den Ausschluss der Journalisten als unverhältnismässig, wie aus dem Beschluss vom Dienstag hervorgeht, welcher der Nachrichtenagentur SDA vorliegt. Die Medienschaffenden und die Leserinnen und Leser hätten ohnehin bereits Kenntnis über das Verfahren.
Normales Publikum bleibt draussen
Der Beschuldigte trage zudem halt doch die Hauptschuld für das Verfahren, also könnten ihm auch die Konsequenzen zugemutet werden – auch wenn er Sohn einer Magistratsperson sei, schreibt das Gericht.
Zudem könne eine seriöse Prozess-Berichterstattung vielleicht verhindern, dass anderweitige Recherchen angestellt und die Ergebnisse als Sensation verkauft würden. Kurz: Wäre der Prozess geheim, würden die Fakten einfach über Umwege ans Licht geraten.
In einem Punkt gibt das Gericht dem Anwalt jedoch Recht: Es schliesst das «normale» Publikum vom Prozess aus. Zuschauerinnen und Zuschauer, die nicht als Journalisten akkreditiert sind, müssen also draussen bleiben.
Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt von Maurers Sohn kann ihn noch ans Ober- und ans Bundesgericht weiterziehen. Dafür hat er nun zehn Tage Zeit.
SDA/fur
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