Pro Natura reicht Strafanzeige gegen Kanton Zürich ein
Wer vorsätzlich Vogelnester während der Brutzeit zerstört, mache sich strafbar. Die Umweltorganisation zeigt einen Betriebsleiter des Strasseninspektorats wegen einer Baumfällaktion Ende April an.

20 Forstarbeiter fällten am Sonntag, 26. April, Hunderte von Bäumen entlang der A 51 bei Bülach. Ziel des Holzschlags war, die Strassensicherheit weiter zu gewährleisten. Eine solche umfangreiche Aktion sei zwar durchaus vertretbar, aber nur wenn sie zum richtigen Zeitpunkt stattfinde, teilt Pro Natura Zürich heute Donnerstag mit. «Ende April ist definitiv der falsche Zeitpunkt.»
Dann ist gemäss Mitteilung die Hauptbrutsaison der Vögel, die ihr Nest in oder auf Bäumen machen. Werden die Bäume gefällt, seien auch das Nest und die Vogeleier weg. Für die Umweltschutzorganisation sind die Sicherheitsgründe, die der Kanton geltend macht, «reine Augenwischerei, denn es waren garantiert nicht Hunderte von Bäumen ein Sicherheitsrisiko».
Vögel stehen unter Schutz
Die meisten der Vögel stehen unter Schutz. Die widerrechtliche und vorsätzliche Zerstörung der Nester während der Brutzeit ist strafbar. Pro Natura Zürich hat deshalb bei der Kantonspolizei Zürich in Bülach Anzeige gegen den Verantwortlichen für den Holzschlag, den Betriebsleiter des Strasseninspektorats, Unterhaltsbezirk 2, eingereicht.
Beim Kanton nimmt man die Anzeige zur Kenntnis. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, wollte sich die Baudirektion auf Anfrage aber nicht detailliert äussern. Sie betonte jedoch, dass nebst dem Naturschutz auch der Schutz der Menschen vor Naturgefahren zu den Aufgaben des Kantons gehöre.
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