Private Häftlingstransporte sind umstritten
Der Berner Regierungsrat hat das neue Justizvollzugsgesetz verabschiedet. In der Vernehmlassung wurde etwa kritisiert, dass private Sicherheitsfirmen Gefangenentransporte durchführen und bei Gefahr Handschellen einsetzen dürfen.

Der Kanton Bern regelt den Straf- und Massnahmenvollzug neu. Das neue Justizvollzugsgesetz soll das bisherige kantonale Gesetz ersetzen und künftig auf sämtliche Formen des Freiheitsentzugs bei Erwachsenen und Jugendlichen anwendbar sein. Das neue Regelwerk soll schlanker werden als sein Vorgänger. Der Regierungsrat hat nach der Auswertung der Vernehmlassungsantworten das neue Gesetz zuhanden des Grossen Rates verabschiedet, wie er mitteilte.
Zu reden gab in der Vernehmlassung nicht zuletzt ein Punkt: der Beizug von privaten Personen und Firmen. Dies ist etwa bei Gefangenentransporten der Fall. Die Praxis soll sich mit der Gesetzesrevision nicht ändern, denn private Gefangenentransporte sind bereits heute erlaubt. Jedoch werden die Möglichkeit und die Voraussetzungen für den Beizug Privater nun erstmals explizit im Gesetz festgeschrieben.
«Mehrere Stimmen haben kritisiert, dass der Staat solche Aufgaben auslagert und dass privates Sicherheitspersonal in einer heiklen Situation oder bei Fluchtgefahr Handschellen einsetzen darf», sagt Anja Eugster vom Geschäftsbereich Recht im Amt für Justizvollzug. Wobei der Gebrauch von Handschellen den privaten Sicherheitsdiensten bei Transporten bereits heute erlaubt ist.
Wie Eugster ausführt, werden Gefangenentransporte in der Regel entweder von einem Transportdienst oder der Polizei ausgeführt. «Gerade bei interkantonalen Transporten kommen aber teilweise private Firmen zum Zug.» Deren Personal müsse entsprechend ausgebildet sein.
Busse statt Arrest
Das neue Justizvollzugsgesetz umfasst mehrere Neuerungen. Dazu gehört, dass Insassen sämtlicher Vollzugseinrichtungen für regelwidriges Verhalten künftig mit einer Busse von maximal 200 Franken sanktioniert werden können. Dies als Alternative zu einem Verweis oder einem Arrest. «Arrest ist die härteste Art der Disziplinierung», sagt Anja Eugster. Mit der Busse werde nun eine mildere Sanktionsmöglichkeit eingeführt. In der Vernehmlassung sei dies positiv aufgenommen worden, so Eugster.
Gleiches gilt für die Videoüberwachung in Untersuchungs- und Regionalgefängnissen sowie Justizvollzugsanstalten: Aktuell ist dort in den allgemein zugänglichen Räumen und den Sicherheitszellen eine Echtzeitüberwachung erlaubt. Das heisst: Es darf zwar gefilmt werden, Aufzeichnungen sind aber verboten. Die gleiche Regelung gilt in Gefangenentransportern. Keinerlei Überwachung ist in den Wohnzellen und den sanitären Einrichtungen gestattet.
Speichern ist neu erlaubt
Künftig soll es nach neuem Gesetz erlaubt sein, dass nicht nur Echtzeitaufnahmen, sondern auch Aufzeichnungen gemacht werden. «Die Aufzeichnungen dürfen jedoch nur unter gewissen Bedingungen ausgewertet werden», sagt Anja Eugster. Das sei etwa bei einem Disziplinarvergehen der Fall oder wenn Verdacht auf eine Straftat bestehe.
Auch sollen die Videoaufnahmen konsultiert werden dürfen, wenn eine aufsichtsrechtliche Beschwerde gegen das Personal vorliege, sich ein Häftling also über das Verhalten eines oder mehrerer Angestellten beklage.
Das Kantonsparlament wird sich voraussichtlich im Herbst über die Vorlage beugen, die Inkraftsetzung ist auf 1. Juni 2018 geplant.
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