«Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen ... ist gewährleistet.» Und: «Zensur ist verboten.» So steht es in Artikel 17 der Bundesverfassung. Klipp und klar.
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Kolumne des Ex-Chefredaktors – Pressefreiheit heisst Pressefreiheit und nicht deren Behinderung
René E. Gygax, Ex-Chefredaktor dieser Zeitung, analysiert die jüngsten Entscheide in Bundesbern in Sachen Medienpolitik.