Prämienverbilligungen: Jetzt muss das Gericht entscheiden
Die Kürzung der Prämienverbilligungen bei den Krankenkassen wird ein Fall für das Berner Verwaltungsgericht. Die Grünen und eine Privatperson ziehen ihre Beschwerde weiter.

So einfach geben sie sich nicht geschlagen: Eine Privatperson und die Grünen Kanton Bern ziehen den Entscheid der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion zur Kürzung der Prämienverbilligungen ans Verwaltungsgericht weiter. Das Rechtsamt hat Anfang Dezember 2016 eine entsprechende Beschwerde abgewiesen. Aus dem Gesetz, nach dem zwischen 25 und 45 Prozent der Berner Bevölkerung in den Genuss von Krankenkassenverbilligungen kommen muss, sei kein «einklagbarer Anspruch ableitbar», so das Amt.
Grund für die Beschwerde sind die Sparmassnahmen von 2013. Damals schoss der zuständige Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) meilenweit über das Sparziel hinaus. Statt der vom Parlament beschlossenen 24 gab seine Direktion gleich 52 Millionen Franken weniger für Prämienverbilligungen aus. In der Folge verloren Zehntausende Berner die finanzielle Unterstützung. 2014 erhielten nur noch 23 Prozent der Bürger Verbilligungen. Eine betroffene Person und die Grünen wehrten sich dagegen, weil sie der Meinung waren, dass die Regierung das Gesetz verletzte.
Rückstellungen gebildet
An dieser Einschätzung hat sich bis heute nichts geändert. Nun muss das Verwaltungsgericht Klarheit schaffen. Die Grünen wollen so gemäss einer Mitteilung erfahren, «ob ein erlassenes Gesetz von den Behörden mit Sparbeschlüssen ausgehebelt werden kann». Insbesondere im Hinblick auf das neue Sparpaket im Umfang von 250 Millionen Franken sei diese Frage zentral.
Sollte die Beschwerde gutgeheissen werden, hat die Direktion von Christoph Neuhaus vorgesorgt und rund 20 Millionen Franken zur Seite gelegt. Dies, weil der Kanton dann möglicherweise nicht nur der Beschwerdeführerin die nicht ausbezahlten Verbilligungen zurückerstatten müsste. Gemäss Neuhaus wäre möglich, dass der Regierungsrat entscheiden würde, alle Personen gleich zu behandeln, deren Verbilligungen zu Unrecht gestrichen wurden.
Fragen zur neuen Berechnung
Ob der Kanton auch für das Jahr 2015 Rückstellungen gebildet hat, ist unklar. Lange Zeit ging zwar die Regierung davon aus, dass auch in diesem Jahr weniger als 25 Prozent der Bevölkerung Prämienverbilligungen erhalten haben. Die neusten Zahlen des Amts für Sozialversicherungen zeigen nun aber ein anderes Bild: Rund 27 Prozent hätten demnach Verbilligungen erhalten.
Begründet wird der unerwartete Anstieg mit einem neuen Berechnungssystem. Daran stört sich Natalie Imboden, Co-Präsidentin und Grossrätin der Grünen Kanton Bern. Sie verlangt jetzt in einer Interpellation Transparenz über die Hintergründe der neuen Berechnungsart.
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