Portugiesen sollen Frau zu Prostitution gezwungen haben
In Biel stehen drei portugiesische Männer vor Gericht, die eine Landsfrau geschlagen haben sollen, um sie zur Prostitution zu zwingen.

In Biel hat am Freitag der Prozess gegen drei Portugiesen begonnen, die eine Landsfrau mit Schlägen, Vergewaltigungen und Drohungen zur Prostitution gezwungen haben sollen. In die Schweiz gelockt haben sollen sie die Frau mit dem Versprechen, hier als Haushaltshilfe arbeiten zu können.
Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Portugiesen eine ganze Reihe von Straftaten vor, wie aus der Anklageschrift hervorgeht: Menschenhandel, Freiheitsberaubung, Förderung der Prostitution, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Körperverletzung, Drohung und weiteres.
Klubbesitzer und Prostituierte angeklagt
Angeklagt sind vor dem in Fünferbesetzung tagenden Regionalgericht Berner Jura-Seeland ein Mann, seine Ehefrau und eine portugiesische Prostituierte, welche als «rechte Hand» des Mannes bezeichnet wird. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft, seine Helferin im vorzeitigen Strafvollzug.
Der Portugiese und seine Frau betrieben in Biel einen Klub, in dem Prostituierte die Kunden zu Alkoholkonsum und Sex in Nebenzimmern animierten. Ein Ableger befand sich in Neuenburg.
Das Ehepaar soll die in prekären Verhältnissen lebende Portugiesin überredet haben, ihre Identitätskarte in Portugal zu lassen, man werde in der Schweiz eine neue beschaffen. In Biel sollen sie ihr dann das Mobiltelefon abgenommen haben.
Mit Hilfe der Prostituierten und mit Überwachungskameras hätten die beiden die junge Frau kontrolliert und sie mit Schlägen und Drohungen gefügig gemacht. Die Beschuldigten sollen auch das Geld eingezogen haben, welches die Frau dann als Prostituierte verdiente.
Das Paar soll dies damit begründet haben, die junge Landsfrau müsse die Reise in die Schweiz abbezahlen sowie für Kost, Logis und Medikamente aufkommen. Weiter auferlegte es der Frau Bussen wegen Zeitüberschreitung oder wegen angeblich schlechter Arbeit.
Vorwürfe bestritten
Die Klägerin bestätigte vor Gericht alle Vorwürfe. Mit Hilfe anderer Personen habe sie nach fast sieben Monaten aus dem Klub fliehen können.
Die angeklagte Mitbesitzerin des Klubs bestritt, etwas Unrechtes getan zu haben, ausser dass sie die junge Frau ohne Identitätskarte, welche ihr abhandengekommen war, - und ohne Bewilligung habe arbeiten lassen. Sie selber habe den Klub nur betreten, wenn eine behördliche Kontrolle stattfand oder wenn es Schwierigkeiten mit einem Kunden gab.
Die Landsfrau sei mit dem ausdrücklichen Wunsch in die Schweiz gereist, hier als Prostituierte zu arbeiten. Sie sei frei gewesen, zu kommen und zu gehen. Sie habe pro Tag zwischen 10 und 300 Franken verdient. Jede zweite Woche seien 100 Franken für die Reinigung des Klubs hinzugekommen.
Auch die anderen Beschuldigten bestreiten einen Grossteil der Vorwürfe.
Abwesender Angeklagter
Nicht zum Prozess erschienen ist der Sohn des angeklagten Ehepaars. Ihm wird vorgeworfen, das mutmassliche Opfer gemäss den Anweisungen seiner Eltern in die Schweiz gebracht zu haben. Vor der Abreise hat er der jungen Frau gemäss ihrer Aussage etwas verabreicht, möglicherweise eine Droge.
Der Sohn hielt sich laut dessen Verteidiger beim letzten Kontakt im Ausland auf. Er und die Ehefrau des Hauptangeklagten befinden sich auf freiem Fuss. Die Verhandlung dauert mehrere Tage. Das Gericht will sein Urteil am 21. Dezember bekanntgeben.
SDA/mb/chh
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