Popsänger N'Dour darf nicht Präsident werden
Der populäre Sänger soll nicht zur Präsidentschaftswahl in Senegal antreten dürfen. Stattdessen soll ein Kandidat in eine dritte Amtszeit vereidigt werden, obwohl ihm dies gesetzlich gar nicht zustehen würde.

Senegals Verfassungsgericht hat die Kandidatur des populären Sängers Youssou N'Dour für die Präsidentschaftswahl zurückgewiesen. In einer umstrittenen Entscheidung billigte das Gericht am Freitag zudem die Kandidatur von Präsident Abdoulaye Wade.
Der 85-jährige Wade hat bereits zwei Amtszeiten an der Spitze des westafrikanischen Staates hinter sich, ein drittes Mandat ist umstritten. Laut senegalesischer Verfassung sind einem Präsidenten nur zwei Amtszeiten erlaubt, doch diese Änderung trat erst nach Wades Amtsantritt im Jahre 2000 in Kraft.
Opposition hält sich bereit für Proteste
Das Gesetz gelte nicht rückwirkend, daher solle ihm die Kandidatur für eine dritte Amtszeit erlaubt werden, hatte der 85-jährige Wade argumentiert. Die Opposition hatte bereits Proteste angekündigt, sollte das Gericht Wades Antrag entsprechen.
Der international bekannte Sänger N'Dour hatte erst am Mittwoch seine Kandidatur für die Präsidentschaftswahl am 26. Februar bekannt gegeben. Nach der Entscheidung gab es in der Hauptstadt Dakar gewaltsame Zusammenstösse zwischen der Polizei und überwiegend jugendlichen Oppositionsanhängern, die Steine auf die Beamten warfen.
SDA/mrs
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