Polizisten durchsuchen Wulffs Haus
Razzia im Haus des ehemaligen deutschen Bundespräsidenten: Ermittler durchsuchten heute die privaten Räume von Christian Wulff. Mehrere mögliche Beweisgegenstände wurden beschlagnahmt.

In die Ermittlungen gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff kommt Bewegung. Am Freitagnachmittag wurde das Privathaus von Wulff in Grossburgwedel bei Hannover durchsucht, wie die Staatsanwaltschaft bestätigte. In den Büro- und Privaträumen des mit Wulff bekannten Filmunternehmers David Groenewold fanden bereits am Donnerstag in Hannover und Berlin Durchsuchungen statt. In beiden Fällen habe es sich um einvernehmliche Aktionen mit den Betroffenen gehandelt.
Bei der Durchsuchung bei Wulff waren ein Staatsanwalt und fünf Beamte des Landeskriminalamtes vor Ort, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover auf dapd-Anfrage. Die Aktion sei im Einvernehmen mit dem Ehepaar Wulff erfolgt. Deshalb sei wie auch im Fall von Groenewold kein richterlicher Durchsuchungsbeschluss notwendig gewesen. Laut «Bild»-Zeitung wurden Computer samt Festplatten sichergestellt.
Gegen Wulff und Groenewold wird wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung ermittelt. Der Filmunternehmer soll Wulff in dessen Amtszeit als Ministerpräsident von Niedersachsen mehrere Urlaube auf Sylt bezahlt haben. Wulff will die Kosten dafür in bar erstattet haben. Weiteren Aufschluss könnten den Ermittlern Akten geben, die sie von der niedersächsischen Landesregierung erhalten haben. Etwa 450 Seiten, die vor allem das Verhältnis von Wulff und Groenewold betreffen, seien am Mittwoch übergeben worden, sagte ein Sprecher der Staatskanzlei am Freitag.
Was sind «politische Gründe»?
Nach der Empörung darüber, dass Wulff fast 200'000 Euro Ehrensold im Jahr bekommen wird, fordern Politiker eine Reform dieser Regelung. An den Zahlungen für Wulff ist allerdings kaum zu rütteln - es sei denn, der Bundestag oder der Bundesrat beschlösse mit Zwei-Drittel-Mehrheit eine Anklage vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Verstosses gegen das Grundgesetz oder ein anderes Bundesgesetz. Das Gericht könne dann als einzige Instanz die Bezüge kürzen oder streichen, sagte ein Sprecher des Bundespräsidialamtes auf Anfrage.
Er verwies auf Artikel 61 des Grundgesetzes, in dem die Anklage des Bundespräsidenten geregelt ist. Dieser Passus bezieht sich allerdings auf amtierende Präsidenten. Zulässigkeit und Ausgang einer solchen Anklage wären daher im Fall Wulff völlig unklar.
Das Bundespräsidialamt hatte am Mittwoch den Ehrensold für Wulff festgesetzt. Laut dem Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten wird dieser nicht nur beim turnusmässigen Ausscheiden aus dem Amt gezahlt, sondern auch im Falle eines Rücktritts «aus politischen oder gesundheitlichen Gründen».
Steinmeier verlangt Erklärung
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte, Wulff habe aus politischen Gründen sein Amt aufgegeben. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier forderte allerdings eine klarere Definition, wann ein Rücktritt aus politischen Gründen erfolgt.
Grünen-Fraktionschefin Renate Künast sagte, es müsse jetzt unabhängig vom Fall Wulff diskutiert werden, wie es mit dem Ehrensold weitergehe. «Dazu gehört als erstes, Höhe und Dauer der Bezüge zu diskutieren und wer darüber entscheidet.» Auch Linksfraktionsvize Dietmar Bartsch, im Haushaltsausschuss zuständig für den Etat des Bundespräsidialamts, forderte eine Reform.
Politiker von Koalition und Opposition empfahlen Wulff, den Ehrensold nicht anzunehmen. Der FDP-Haushaltspolitiker Jürgen Koppelin sagte der «Bild»-Zeitung: «Es wäre am besten, Herr Wulff würde auf den Ehrensold verzichten oder das Geld an gemeinnützige Einrichtungen spenden. Damit würde er ein Stück seiner Glaubwürdigkeit zurückgewinnen.» SPD-Vorstandsmitglied Heiko Maas sagte: «Wulff sollte den Ehrensold nicht annehmen. Damit könnte er endlich ein Signal der Einsicht und des Bedauerns senden.»
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch