Polizeigesetz geht in den Grossen Rat – ohne Security-Regeln
Der Kanton Bern soll ein neues Polizeigesetz erhalten. Darin sollten auch Bestimmungen zu privaten Sicherheitsdiensten enthalten sein. Dies hat der Regierungsrat aber verworfen.

Das revidierte bernische Polizeigesetz soll nun doch keine Bestimmungen zu den privaten Sicherheitsdiensten enthalten. Das hat der Regierungsrat beschlossen, wie er am Montag mitteilte. Für die Security-Unternehmen will er ein eigenes Gesetz schaffen.
Das grundlegend überarbeitete Polizeigesetz hat er an den Grossen Rat weitergeleitet. Das Kantonsparlament wird sich im kommenden November und im Frühling 2018 mit der Revision befassen. In Kraft treten sollen das teilrevidierte Gesetz am 1. Januar 2019.
Viele vorgeschlagene Neuerungen seien in der Vernehmlassung gut aufgenommen worden, stellt der Regierungsrat fest. Auf geteiltes Echo stiess aber die geplante Regelung zu den privaten Sicherheitsdiensten. Der Regierung will diese neu einer Bewilligungspflicht unterstellen.
Eigener Erlass
In der Vernehmlassung löste das ein gemischtes Echo aus. So wurde zum Beispiel ein Beitritt zu einem der beiden bestehenden Konkordate über die privaten Sicherheitsunternehmen gefordert.
Die Weiterbearbeitung dieses Bereichs drohe die Revision des Polizeigesetzes als Ganzes zu verzögern, befürchtet der Regierungsrat. Er beschloss deshalb, die Bestimmungen zu den privaten Sicherheitsdiensten aus der Revision herauszutrennen und in einer eigenständigen Gesetzesvorlage weiterzuverfolgen.
Das revidierte Polizeigesetz hält der Regierungsrat für einen «zeitgemässen und umfassenden Erlass». Die Revision drängte sich unter anderem auf, weil 2007 die Einführung der Einheitspolizei auf Kantonsgebiet beschlossen wurde.
Verwaltungsaufwand reduzieren
In diesem Zusammenhang soll die Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden verbessert werden. Die Kosten für Polizeieinsätze und die polizeiliche Vollzugshilfe von heute 11,8 Millionen Franken sollen neu pauschaliert und von allen Gemeinden abgestuft nach Bevölkerungsgrösse getragen werden.
Dieser Kernpunkt der Revision sei in der Vernehmlassung gut angekommen, stellt der Regierungsrat fest. Begrüsst wurde von den Gemeinden auch, dass ihre Mitarbeiter künftig wieder selbständig Identitätskontrollen durchführen dürfen.
Die Mehrheit der Gemeinden wünschte sich aber auch, dass sie diese Befugnis auf private Sicherheitsanbieter übertragen können. Das lehnt der Regierungsrat ab, weil es sich um eine weitergehende Aufweichung des Gewaltmonopols handle. Zudem stünde dies in Widerspruch zu dem vom Volk bestätigten System der Einheitspolizei.
SDA/tag
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