Polizei soll Hanfplantagen schneller vernichten können
Die Berner Regierung soll sich um die rechtliche Grundlage für die raschere Vernichtung von Drogenhanf kümmern.

Mit 70 zu 60 Stimmen überwies der Grosse Rat am Mittwoch eine Motion von Sabina Geissbühler-Strupler (SVP/Herrenschwanden). Sie machte in ihrem Vorstoss auf einen Sachverhalt aufmerksam, der auch die Justizbehörden seit längerem beschäftigt: Die Polizei kann bei Hanfanbauflächen nicht automatisch einschreiten, sondern muss zuerst den Nachweis erbringen, dass der Produzent die Ernte illegal als Drogenhanf verkaufen will.
Dies führe zu langwierigen Abklärungen, machte die Motionärin geltend - bis die Polizei eingreifen könne, sei die Ernte meist schon eingefahren oder «gestohlen» und womöglich auch bereits verraucht. Dabei sei gemäss Bundesgericht klar, dass sich Hanf mit einem THC-Wert von mehr als 0,3 Prozent als Droge eigne. Polizeidirektor Hans-Jürg Käser zeigte sich offen, das Anliegen zu prüfen. Er warb aber dafür, den Vorstoss als Postulat zu überweisen.
Denn zurzeit stehe eine interkantonale oder eidgenössische Regelung zur Debatte. Die Berner Regierung wünscht sich eine solche Regelung, weil es sonst einfach eine Verschiebung der Anbauflächen in weniger restriktive Kantone gäbe.
Der Grosse Rat wollte aber ein Zeichen setzen, wie mehrere bürgerliche Votanten sagten. Dank den Stimmen von SVP und FDP wurde der Vorstoss deshalb in der stärkeren Form als Motion überwiesen.
SDA/tan
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