Polizei darf Fahrende wegweisen
Es bleibt dabei: Die Kantonspolizei darf Fahrende künftig wegweisen und das Gelände räumen. Jedoch nur, falls ein Transitplatz zur Verfügung steht.

Ein kleines bisschen kam das Parlament dem Regierungsrat noch entgegen: Die Polizei darf zwar künftig Fahrende wegweisen, die ohne Erlaubnis des Grundstückbesitzers ein Areal in Beschlag nehmen. Dieser umstrittene Artikel des revidierten Polizeigesetzes blieb auch in der zweiten Lesung stehen.
Allerdings: Die Kantonspolizei darf ein Gelände nur räumen, falls ein Transitplatz und für die Fahrenden somit eine Alternative besteht. Genau das ist im Moment das Problem: Im Kanton Bern gibt es noch keinen Transitplatz für ausländische Fahrende.
Käser hatte gewarnt
Der Regierungsrat, namentlich Justizdirektor Christoph Neuhaus (SVP) und Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP), hatten sich schon in der ersten Lesung vehement, aber erfolglos gegen den Wegweisungsartikel gewehrt. «Es ist eine Illusion, zu meinen, die Polizei könne das Problem mit Fahrenden einfach lösen, nur weil im Gesetz bald so ein Artikel steht», sagte Käser Ende Januar in einem Interview mit dieser Zeitung. Dass das Parlament die Wegweisung nun an das Vorhandensein eines Durchgangsplatzes knüpft, ist ein Teilerfolg für die Regierung.
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