Polizei an Fussballspiel in Fankurve behindert
Unbedingte Geldstrafe für einen Stadionbesucher, der an einem Derby zwischen dem FC Thun und YB die Polizei daran hinderte, einen Pyrozünder zu identifizieren.

Weil es ein Derby gegen YB war, befanden sich im Dezember 2016 sehr viele Thuner Fans in der Stockhorn-Arena. Eine Gruppe von Fans umringte eine Person, welche pyrotechnische Gegenstände abbrannte. Als zwei Polizisten in Zivil die Person mit den Pyrotechnika kontrollieren wollten, stellte sich ihnen ein heute 25-jähriger Thuner, unterstützt von der Fangruppe, in den Weg und hinderte so die Polizisten daran, diese Kontrolle vorzunehmen.
Die Fans versetzten den Polizisten Fusstritte, und ein Polizist wurde mit einer Fahnenstange geschlagen. Schliesslich traten die beiden Polizisten den Rückzug an, weil sie erkennen mussten, dass sie keine Chance hatten, den Pyrozünder zu identifizieren.
Der Sprecher der Fans diskutierte mit den Polizisten und sagte unter anderem auch: «Warum kommt die Polizei in den Fansektor? Die Polizei hat hier nichts zu suchen.» Der junge Thuner war der Polizei bekannt. In der Folge erhielt er einen Strafbefehl wegen Hinderung einer Amtshandlung.
Nochmals Polizei behindert
Nur sechs Wochen später ereignete sich ein anderer Vorfall. Ein Jugendlicher lag betrunken mitten in der Nacht in der Oberen Hauptgasse am Boden. Um ihn herum stand eine Gruppe junger Frauen. Als zwei Polizisten, die auf Patrouille waren, dem Besoffenen helfen wollten, wurden sie von ein paar Jugendlichen (FC-Thun-Fans) daran gehindert, weil diese die Situation falsch einschätzten. Sie dachten, die Polizei wolle den Betrunkenen verhaften und erkannten nicht, wie schlecht es diesem ging. So konnten die Polizisten erst im zweiten Anlauf eine Ambulanz rufen.
Einer der Jugendlichen lief in die nächste Bar, weil er wusste, dass dort ihr Anführer war. Es war derselbe junge Thuner wie beim erwähnten Vorfall beim Derby. Er solle kommen, rief man ihm zu, die Polizei wolle den Kollegen verhaften. Auch der Anführer der Gruppe erkannte nicht sogleich, dass die Polizei hier bei einem medizinischen Notfall Erste Hilfe leisten wollte. Als er endlich die Situation richtig erfasste, machte er seinen Einfluss auf die Jungen geltend und sorgte dafür, dass sie die Polizei ihre Arbeit machen liessen, worauf sehr bald die Ambulanz eintraf und den Jugendlichen ins Spital brachte. Auch hier lautet die Anklage auf Hinderung einer Amtshandlung.
«Ich wollte helfen»
Der Anführer der Fangruppe ist sich keiner Schuld bewusst. «Ich wollte helfen, hatte nichts Böses im Sinn», sagte er am Donnerstag vor Gericht in Thun und bat die Richterin, ihn darum freizusprechen. Er sei immer der Ansprechpartner für die Polizei gewesen, wenn es um den Fansektor ging. Das hätten die Polizisten gewusst. Sein Verteidiger verlangte in seinem Plädoyer auch, sein Klient sei in allen Punkten freizusprechen und die Kosten für das Verfahren habe der Staat zu tragen.
Polizei nicht behindern
«Wenn die Polizei innerhalb ihres Auftrages handelt, dann darf man sie nicht behindern», hielt die Gerichtspräsidentin in ihrem Urteil unmissverständlich fest. «Es ist nicht Sache des Beschuldigten, zu entscheiden, ob die Polizei in den Fansektor hineinkommen darf oder nicht.» Mit seinem Hinstehen vor die Polizisten habe er diese daran gehindert, ihre Arbeit zu machen. Genau gleich sah die Richterin auch den Vorfall in der Oberen Hauptgasse. Zuerst habe er sich gegen die Polizei gestellt, erst später habe er dieser geholfen.
Der Beschuldigte besass Handschuhe mit verstärkten Spitzen. Hier erkannte die Richterin, dass es sich um sogenannte gefährliche Gegenstände handle, jedoch nicht um einen Verstoss gegen das Waffengesetz. Da erfolgte ein Freispruch. So wurde der Thuner wegen zweimaliger Hinderung einer Amtshandlung zu einer unbedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 100 Franken und der Übernahme der Verfahrenskosten von 3000 Franken verurteilt.
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