Platz für 60'000 neue Zürcher
Wie viel Raum gibt es in Zürich? Was der Stadtrat mit seiner nach der harten Kritik überarbeiteten BZO für realistisch hält.

Die Zürcher Stadtregierung hat die Gesamtüberarbeitung des Regionalen Richtplans und die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zuhanden des Gemeinderats verabschiedet, wie es in einer Mitteilung von heute Mittwoch heisst.
Der Regionale Richtplan setzt langfristige Strategien behördenverbindlich fest. Die BZO sagt parzellengenau und eigentümerverbindlich, wo was wie gebaut werden darf. Der Stadtrat hat beide Vorlagen nach der 60-tägigen öffentlichen Auflage überarbeiten lassen. In dieser Zeit hat es Kritik gehagelt, vor allem vonseiten der Hauseigentümer und der bürgerlichen Parteien. Es gingen rund 500 Einwendungsschreiben mit insgesamt 3500 Anträgen ein.
Keine markanten Aufzonungen
An seiner grundsätzlichen Stossrichtung ändert der Stadtrat trotzdem nichts. Er will vor allem die bestehenden Bauzonen effizient nutzen und die inneren Reserven ausschöpfen. Er setzt dabei auf qualitativ gute Verdichtung dort, wo es ihm möglich und sinnvoll erscheint.
Für markante Um- oder Aufzonungen sieht die Stadtregierung keinen Anlass. Die BZO 14, hervorgegangen aus der Teilrevision der BZO aus dem Jahr 1999, berge noch genügend Potenzial.
Stadt Zürich kann noch wachsen
Zurzeit leben in Zürich rund 400'000 Personen, und es gibt rund 380'000 Arbeitsplätze. Gemäss Stadtrat weisen die Reserven in der BZO 14 für die nächsten 15 Jahre zusätzlichen Raum für 200'000 Einwohner und 120'000 Arbeitsplätze aus. Dass alle Reserven konsumiert werden, ist laut Stadtrat jedoch «nicht realistisch».
Gehe man von den Erfahrungswerten der letzten Jahre und den bereits angekündigten Bauprojekten aus, dann sei ein Wachstum von je 60'000 Einwohnern und Arbeitsplätzen im Rahmen der BZO 14 bis 2030 durchaus realistisch, die Schaffung von weiteren Kapazitäten möglich.
Berücksichtigte Einwendungen
Aufgrund der Einwendungen und der Kritik vom Kanton hat der Stadtrat diverse Änderungen an der BZO vorgenommen. Die auffälligste betrifft den Programm-Artikel 4b. Er wurde ganz aus der BZO gestrichen. Die mit dem Artikel verfolgten Ziele werden allerdings nicht aufgegeben, sondern auf Richtplanstufe verankert (siehe Box unten).
Im Rahmen von Sondernutzungsplanungen wollte die Stadt mit den Grundeigentümern einen «angemessenen Mindestanteil» an Wohnungen mit Kostenmiete sichern. Als Gegenleistung hätten die Grundeigentümer ihr Areal stärker ausnutzen dürfen als in der BZO festgelegt.
Baumschutz leicht relativiert
Auswirkungen des Mitwirkungsverfahrens zeigen sich auch beim Baumschutz. Mit der Einführung von Baumschutzgebieten soll in ausgewählten Gebieten der Schutz von bestehenden, stadtbildprägenden Bäumen verbessert und die wichtigsten charakteristischen Baumstrukturen der Stadt erhalten werden.
Deshalb wird das Fällen von Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern bewilligungspflichtig. Für mehrstämmige Bäume gilt jedoch nach dem Einwendungsverfahren nun eine differenziertere Regelung für die Bewilligungspflicht. Diese kommt zum Zug, sobald ein Stamm einen Umfang von mehr als 80 Zentimetern aufweist oder die Summe des Umfangs der zwei dicksten Stämme grösser als 1 Meter ist.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch