Brutaler Überfall in Metzerlen (SO)Pink-Panther-Räuber zu langer Haft verurteilt
Die Tat geschah am 14. März 2010 im Kanton Solothurn. Ein 71-Jähriger Mann wurde in seinem Haus überfallen. Später starb er im Spital.

Im Prozess zum Tötungsdelikt in Metzerlen SO hat das Amtsgericht Dorneck-Thierstein am Montag die zwei Täter wegen Mordes zu 19 beziehungsweise 17 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt. Opfer des Verbrechens im März 2010 war ein 71-jähriger Schweizer.
Verurteilt – auch wegen weiterer Delikte – wurden ein 44-jähriger Serbe zu 19 Jahren und ein 41-jähriger Niederländer mit serbischen Wurzeln zu 17 Jahren und 8 Monaten. Beide Männer befinden sich bereits in Haft. Sie waren wegen Mordes und bandenmässigen Raubes angeklagt. Sie gehörten offensichtlich einer Bande («Pink Panthers») an. Die beiden Angeklagten machten vor dem Amtsgericht Dorneck-Thierstein keine Aussagen. Im Schlusswort sagte der Serbe jedoch, er habe mit der Tat in Metzerlen nichts zu tun.
Das Opfer wehrte sich, wurde im Haus schwer verletzt
Der Prozess fand an drei Tagen Ende Mai und Anfang Juni statt. Die Verteidiger der beiden plädierten auf Freisprüche, die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von je 20 Jahren.
Der Raubüberfall auf den 71-Jährigen hatte sich am 14. März 2010 in der an Frankreich angrenzenden Gemeinde Metzerlen ereignet. Das Opfer, das sich wehrte, wurde in seinem Haus schwer verletzt. Der Lokalpolitiker starb vier Monate nach der Tat im Spital.
Sein Mandant sei in der Haft 25 Monate lang isoliert gewesen. Es habe jedoch keine Fluchtgefahr durch Dritteinwirkung gegeben. Er sprach von Beugehaft, damit sein Mandant falsche Aussagen mache.
Verteidiger kritisierte Ärzte
Gemäss Verteidiger starb der Mann nicht ursächlich an den beim Raubüberfall erlittenen Kopfverletzungen, sondern an den Folgen von insgesamt drei Lungenentzündungen. Der Verteidiger stützte sich dabei auf Berichte der Spitalärzte, denen er eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorwarf.
In Rücksprache mit den Angehörigen sei im Spital auf lebensverlängernde Massnahmen – etwa eine Therapie mit Antibiotika – verzichtet worden. Daher bestehe kein kausaler Zusammenhang zwischen den Verletzungen und dem Tod des Opfers. Sein Mandant habe nicht direkt zum Tod des Mannes beigetragen.
Der Staatsanwalt hatte für den Serben und für den Niederländer, der bei der Tat in Metzerlen ebenfalls dabei gewesen sein soll, eine Freiheitsstrafe von je 20 Jahren gefordert. Sie sollen des Mordes und des bandenmässigen Raubes schuldig gesprochen werden.
Auch der Verteidiger des Niederländers hatte die Staatsanwaltschaft kritisiert. Er forderte für seinen Mandanten die Einstellung des Verfahrens, eventualiter Freispruch vom Vorwurf des Mordes. Er warf der Staatsanwaltschaft Spekulationen vor.
Der Tippgeber des Überfalls, ein 67-jähriger Kroate, soll gemäss Staatsanwaltschaft wegen qualifizierten Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt werden. Der Verteidiger des Angeklagten plädierte auf Freispruch.
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