Petition gegen Schulfusion
Gegen 140 Bürger von Cressier fordern ihren Gemeinderat auf, die Eigenständigkeit ihres Schulkreises zu bewahren.
Gegen die neue Schulkonvention für den Primarschulkreis Murten wächst Widerstand. Ein Bürger in Cressier, Sébastien Berset, hat eine Petition gegen den Beitritt der Gemeinde in den Verbund der Gemeinden rund um Murten lanciert. Auf Anfrage bestätigt er einen Artikel der Zeitung «La Liberté».
Die Petition wurde kürzlich bei der Gemeinde Cressier eingereicht. Sie fordert die Gemeinde auf, auf die Unterzeichnung der Vereinbarung zu verzichten oder sie mindestens aufzuschieben. In der Zwischenzeit soll eine Gemeindeversammlung einberufen werden. Da gegen 140 Personen die Petition unterzeichnet hätten – ein Fünftel der Stimmbevölkerung –, rechne er sich gute Chancen aus, so Berset.
Der Grund für den Vorstoss ist ein ablehnender Bescheid des Kantons: Die Gemeinde hatte um eine Ausnahme von der Regel gebeten, wonach ein Schulkreis acht Klassen umfassen muss, Cressier hat jedoch deren fünf. Jaun zum Beispiel habe so eine Ausnahme zugestanden erhalten. Berset befürchtet, dass der Beitritt von Cressier zum Doppelschulkreis das französische Element zugunsten der Deutschsprachigen in Cressier schwäche.
Der Syndic von Cressier, Jean-Daniel Pointet, will sich auf Anfrage zur Petition nicht äussern. Das Thema sei heikel, er wolle nicht darüber sprechen. Die für die Schulkonvention zuständige Gemeinderätin von Cressier, Madeleine Hayoz, war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Der Gemeinderat entscheidet
Das Abkommen wurde im Dezember bereinigt und besiegelt die Fusion des Schulkreises Cressier mit dem Schulkreis Murten und Umgebung. Die französischsprachigen Klassen im Schulhaus von Cressier werden der französischsprachigen Direktion des Primarschulkreises Murten unterstellt.
Laut dem Murtner Schulpräsidenten Alexander Schroeter liegt die Vereinbarung nun zur Unterschrift vor, die sieben beteiligten Gemeinderäte werden sie nacheinander unterschreiben – deshalb dauere das Verfahren einen Moment.
Laut Schroeter ist der Fall klar: Die Schulkonvention und deren Unterzeichnung lägen in der Kompetenz der Gemeinderäte. Eine Gemeindeversammlung könne nicht darüber befinden. Deshalb sei der Beschluss des Gemeinderates, der Konvention beizutreten, auch gültig.
FN/fca
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