Personalchefs drohen Strafverfahren
Bei jedem sechsten Angestellten wird die Arbeitszeit nicht erfasst, was illegal ist. Bislang kam es aber selten zu Anzeigen und damit auch kaum zu Strafverfahren. Doch jetzt schlägt der Bankpersonalverband zu.

Mehrere Hunderttausend Arbeitsverhältnisse verstossen in der Schweiz gegen das Gesetz. Dieses verlangt nämlich, dass die Angestellten ihre Arbeitszeit genau erfassen. Davon ausgenommen wären nur Geschäftsleitungsmitglieder, Wissenschaftler und Künstler. Tatsächlich wird aber bei jedem sechsten Angestellten die Arbeitszeit nicht festgehalten, wie eine Untersuchung im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) ergeben hat. Für diese Mitarbeiter gilt in der Regel die sogenannte Vertrauensarbeitszeit. Sie müssen nicht eine bestimmte Arbeitszeit absitzen, sondern erledigen die vereinbarten Arbeiten. Vor allem im Dienstleistungssektor und bei Kadern ist dies gelebte Praxis.