Perrenoud macht aus Privatspitälern Staatsbetriebe
Die Berner Gesundheitsdirektion hat entschieden: Sowohl öffentliche als auch private Spitäler werden künftig in Sachen Beschaffungsrecht wie Staatsbetriebe behandelt. Das heisst, sie müssen Anschaffungen öffentlich ausschreiben.

Staatliche und private Spitäler im Kanton Bern müssen künftig benötigtes Verbrauchsmaterial, Dienstleistungen und Bauvorhaben nach beschaffungsrechtlichen Vorschriften einkaufen. Will heissen: Sie müssen solche Güter vor dem Kauf öffentlich ausschreiben und in einem beschaffungsrechtlichen Verfahren den besten Anbieter auswählen. Diesen Grundsatzentscheid, dass alle Spitäler dem Beschaffungsrecht unterstellt sind, hat die Gesundheitsdirektion des Kantons Bern im Zusammenhang mit einer Beschwerde einer privaten Firma gegen das Spital Emmental gefällt (siehe Infokasten).