Mord im Liebefeld: 14 und 18 Jahre für Auftragsmord
Der Auftragsgeber und der Mörder einer 31-jährigen Schwangeren in Köniz haben mehrjährige Freiheitsstrafen kassiert. Sie konnten von mildernden Umständen profitieren.

Der Auftraggeber eines Mordes an seiner schwangeren Lebenspartnerin ist von einem Gericht in Bern zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt worden. Der Mann, der den Mordauftrag ausführte, erhielt 14 Jahre. Seine Strafe wird aufgeschoben zu Gunsten einer stationären Therapie.
Die Tat geschah im April 2008 auf dem Parkplatz eines Mehrfamilienhauses in Köniz bei Bern. Das Opfer war eine 31-jährige Slowakin, die sich im dritten Schwangerschaftsmonat befand.
Leichte bis mittlere Persönlichkeitsstörung
Der 26-jährige Auftraggeber und der 22-jährige Ausführende wurden vom Kreisgericht Bern-Laupen beide wegen Mordes verurteilt. Dass ihr Partner wissentlich auch das in ihrem Leib entstehende Leben auslöschte, wertete das Gericht als straferhöhend. Als strafvermindernd wertete es einzig das vorbildliche Verhalten des Mannes im vorzeitigen Strafvollzug.
Anders beim ausführenden Täter: Seine Strafe wurde vom Gericht gemildert, weil laut psychiatrischem Gutachter die Schuldfähigkeit durch eine Persönlichkeitsstörung in leichtem bis mittlerem Grad herabgesetzt war.
Auf Empfehlung des Gutachters schob das Gericht die Strafe zugunsten einer stationären psychotherapeutischen Behandlung in einer geschlossenen Anstalt auf. Für den Auftraggeber ordnete es eine ambulante psychotherapeutische Behandlung im Strafvollzug an.
Zweigeteiltes Verfahren
Auf Antrag der amtlichen Verteidigung hatte das Kreisgericht im Dezember 2009 vorerst die Schuldfrage beantwortet. Es bejahte sie auch für den Auftraggeber, welcher lange Zeit bestritten hatte, mit dem Delikt etwas zu tun zu haben.
Im Januar 2010 legte dieser dann ein schriftliches Teilgeständnis ab: Er habe die Tat zwar erwogen und geplant, aber nie den Auftrag erteilt, sie auszuführen. Für das Gericht war das Schreiben unerheblich: Es verurteilte den Angeschuldigten aufgrund des schon vor 11 Monaten als erwiesen erachteten Sachverhalts.
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