Lange Gefängnisstrafen im Mordfall von Birmenstorf
Zwei junge Männer töteten 2008 in Birmenstorf AG einen Rentner auf brutale Weise. Nun wurden die beiden zu Haftstrafen von mehr als 15 Jahren verurteilt. Das Gericht verzichtete jedoch auf eine Verwahrung.
Die Männer hatten 2008 einen Schweizer in Birmenstorf AG getötet. Sie fesselten den pensionierten Gärtner und Heiler und töteten ihn durch Schläge mit einer Pistole sowie durch Ersticken mit Plastiksäcken. Sie wollten den 65-Jährigen ausrauben. Am Tag zuvor hatten sie den Mann besucht, um sein Vertrauen zu gewinnen.
Rund zwei Monate später gingen die beiden Männer bei einer Personenkontrolle in Strassburg (F) der Polizei ins Netz und wurden an die Schweiz ausgeliefert. Bei Befragungen gestanden sie 2009 das Tötungsdelikt.
Gericht verzichtet auf Verwahrung
Gemäss dem Urteil des Bezirksgerichts Baden muss ein 26-jähriger Schweizer türkischer Abstammung für 20 Jahre ins Gefängnis. Das Gericht verzichtete jedoch auf eine Verwahrung, da die psychischen Krankheiten des Täters als behandelbar eingestuft wurden.
Der zweite Hauptangeklagte – ein 31-jähriger Türke – wurde zu 17 Jahren Gefängnis verurteilt. Ausser des Verzichts auf die Verwahrung folgte das Gericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Den Verurteilten wird die Untersuchungshaft an die Freiheitsstrafen angerechnet.
Freiheitsstrafen für Gehilfen
Zwei Nebenangeklagte wurden, unter anderem wegen Gehilfenschaft zu versuchtem Diebstahl, ebenfalls schuldig gesprochen. Einer erhielt 18 Monate Freiheitsstrafe bedingt bei vier Jahren Probezeit. Der andere wurde zu 22 Monaten bedingt auf fünf Jahre verurteilt.
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