1 Jahr Haft bedingt – weil er 2 Sekunden raste
Das Gesetz schreibt nicht vor, wie lange man zu schnell fahren muss, um als Raser zu gelten. Das bekam jetzt auch ein Töfffahrer zu spüren.

«Ich wusste schon, dass ich schnell unterwegs war. Aber nicht so schnell», sagte ein 33-jähriger Familienvater am Montag vor dem Kreisgericht in Uznach. Er war angeklagt, weil ihn die Polizei im April 2016 mit 147 km/h in einem 80er-Bereich erwischt hatte, berichtet das «St. Galler Tagblatt». Trotzdem ist für den leidenschaftlichen Töfffahrer klar: «Ich bin kein Raser.»
Der Vorfall habe sich beim Überholen auf einem Töff-Ausflug mit drei Kollegen ereignet. «Einmal wollte ich an der Spitze sein.» Laut dem Verteidiger war der 33-Jährige höchstens während zwei Sekunden mit 147 km/h unterwegs. Das Manöver sei nicht besonders gefährlich gewesen, weil auch kein Gegenverkehr herrschte.
Rasertatbestand erfüllt
Die Verteidigung forderte eine bedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 100 Franken. Die Staatsanwältin beantragte hingegen eine bedingte Freiheitsstrafe von 13 Monaten – die Mindeststrafe für Raserdelikte beträgt 12 Monate Gefängnis bedingt.
Der Richter sah den Rasertatbestand als erfüllt an und verurteilte den Familienvater zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Das Gesetz schreibe nicht vor, wie lange man zu schnell fahren müsse, um als Raser zu gelten. Zudem dürfte der Töfffahrer seinen Fahrausweis für längere Zeit los sein.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch