Kachelmann erwirkt Maulkorb für Ex-Geliebte
Kölner Richter urteilen gegen die Klägerin im Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann und die «Bunte». Die 38-Jährige darf ihre Anschuldigungen nicht mehr öffentlich wiederholen.

Nach seinem Freispruch im Vergewaltigungsprozess hat Wettermoderator Jörg Kachelmann eine einstweilige Verfügung gegen seine ehemalige Geliebte erwirkt. Die 38-Jährige darf nach dem Beschluss des Landgerichts Köln nicht mehr öffentlich behaupten, Kachelmann habe sie «unter Einsatz eines Messers vergewaltigt».
Die Nebenklägerin hatte nach dem Ende des Prozesses gegen Kachelmann in einem Interview mit der Zeitschrift «Bunte» ihre Vorwürfe gegen Kachelmann wiederholt. Das Landgericht Köln bestätigte, dass sowohl gegen die Frau als auch gegen die «Bunte» einstweilige Verfügungen ergangen seien.
«Bunte» prüft Rekurs
Eine Sprecherin des Burda-Verlags sagte, es werde derzeit geprüft, ob die «Bunte» gegen den Beschluss des Landgerichts rechtlich vorgeht. Rechtsanwalt Thomas Franz, der die 38-Jährige als Nebenklägerin vor Gericht vertreten hatte, wollte sich nicht äussern.
Auch Kachelmann hatte sich nach dem Ende des Prozesses in zwei ausführlichen Interviews geäussert. Er war Ende Mai nach einem fast neun Monate langen Prozess vor dem Landgericht Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Richter hatten allerdings betont, dass sie weder von der Schuld noch der Unschuld Kachelmanns überzeugt seien.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklägerin legten gegen das Urteil Revision ein. Kachelmann hatte stets betont, er sei zu Unrecht beschuldigt worden.
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