Ostermundiger Hochhaus-Planung ist rechtskräftig
Die Halter AG und die Gemeinde sind mit ihren Plänen für ein 100-Meter-Hochhaus einen Schritt weiter: Die Überbauungsordnung für das Bären-Areal, der das Ostermundiger Volk vor einem Jahr zustimmte, ist nun rechtskräftig.
Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die Überbauungsordnung für rechtskräftig erklärt, wie das Unternehmen und die Gemeinde am Dienstag mitteilte. Das AGR hat zwei gegen die Überbauungsordnung eingereichte Einsprachen abgelehnt.
Eine dritte wurde zurückgezogen, wie Ostermundigens Gemeindepräsident Thomas Iten und Sandra Wetzel, Sprecherin der Halter AG, auf Anfrage sagten.
Die Halter AG und die Gemeinde führen nun am 24. November im «Tell» Ostermundigen gemeinsam einen sogenanten «Echoraum» durch, an dem die Aussenraumgestaltung des künftigen Bären-Areals öffentlich diskutiert wird. Die beiden Partner erfüllen damit einen Auftrag des Lokalparlaments. Sie sprechen auch von einem Mitwirkungsverfahren.
Ausserdem bereitet die Halter AG die Baueingabe vor. Im kommenden Frühling möchte sie das Unternehmen den Behörden einreichen. Per Ende 2017 erwartet die Halter AG die Baubewilligung, 2020 soll das Gebäude stehen.
SDA/chh
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