Opfer einer Schlägerei verlangte 200 000 Franken
Ein Mann wurde bei einer Schlägerei verletzt, ihm wurde eine Genugtuung zugesprochen. Doch statt der rund 3000 Franken verlangte das Opfer auf rechtlichem Weg plötzlich 200 000 Franken.

Dem Opfer sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland 2013 eine Genugtuung von 3000 Franken zu. Der Mann forderte aber später eine Summe von 200 000 Franken (Archivbild).
Keystone
Der Vorfall liegt zwar schon Jahre zurück, beschäftigt aber bis heute die Gerichte: An Heiligabend 2005 wurde ein Mann von einem Bekannten mit mehreren Fusstritten und Faustschlägen verletzt. An der Auseinandersetzung war das Opfer nicht unschuldig: Der Mann hatte dem Täter vorher zwei Schuldeneintreiber auf den Hals gehetzt, die Geld aus Drogengeschäften eintreiben sollten.