Urteil des BundesstrafgerichtsÖV-Aufsicht muss BLS-Strafverfahren neu aufrollen
Für die Subventionsaffäre der BLS ist nicht die Berner Staatsanwaltschaft zuständig. Das Bundesstrafgericht gibt ihr recht.

Das Strafverfahren rund um die zu hohen Subventionsbezüge der BLS kommt nicht in die Gänge. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist vor Bundesstrafgericht mit seinem Gesuch gescheitert: Es wollte die Berner Staatsanwaltschaft mit der Strafverfolgung betrauen.