Österreichische Banken müssen Geldflüsse aus der Schweiz melden
Wien will Steuersünder entlarven. Wer sein Geld kurz vor dem inkrafttreten des Steuerabkommens aus der Schweiz zurückgeholt hat, soll gemeldet werden.

Die österreichische Regierung will Steuersündern an den Kragen, die Geld von Schweizer Banken zurückgeholt haben, kurz bevor das Steuerabkommen zwischen den beiden Ländern Anfang 2013 in Kraft trat. Mit dem Wegfall des Bankgeheimnisses hat Österreich auch eine rückwirkende Meldepflicht eingeführt. Die Meldepflicht betrifft österreichische Banken. Sie müssen Geldtransfers melden, welche Rücküberweisungen von unversteuerten Vermögen auf Schweizer Bankkonten sein könnten. Zahlreiche vermögende Österreicher wollten mit solchen Transfers ihr Schwarzgeld vor Einführung der Abgeltungssteuer vor dem Zugriff der Behörden schützen.
Das österreichische Parlament stimmte der Meldepflicht gemeinsam mit der Abschaffung des Bankgeheimnisses Anfang Juli zu. Es gilt für die Schweiz und Liechtenstein. Österreichische Banken müssen demnach bis spätestens Ende 2016 Vermögenstransaktionen über 50'000 Euro aus der Schweiz (zwischen 1. Juli 2011 und 31. Dezember 2012) sowie aus Liechtenstein (zwischen 1. Januar 2012 und 31. Dezember 2013) den Finanzbehörden melden.
Betroffen seien natürliche Personen und liechtensteinische Stiftungen sowie stiftungsähnliche Strukturen, erklärte das Wirtschaftstreuhandbüro Partner-Treuhand aus Wels am Freitag auf Anfrage.
Steuersünder können sich selbst anzeigen
Die Steuerhinterzieher können entweder Selbstanzeige erstatten oder die Bank beauftragen, eine Pauschale von 38 Prozent der zurücküberwiesenen Beträge an die Behörden zu bezahlen. Bei einer Selbstanzeige beträgt der Zuschlag 5 bis 30 Prozent. Für jene, die «nur» Steuern auf Zinserträge hinterzogen haben, kann eine Selbstanzeige günstiger sein.
Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Österreich gilt seit dem 1. Januar 2013, jenes mit Liechtenstein trat ein Jahr später in Kraft. Österreicher, die ihr unversteuertes Geld bei Schweizer oder Liechtensteiner Banken hinterlegt hatten, hatten die Möglichkeit, das Vermögen pauschal und anonym mit 15 bis 38 Prozent besteuern zu lassen.
Von den Zinserträgen ziehen die Banken fortan 25 Prozent ab und überweisen die Steuer an den österreichischen Fiskus. Eine andere Option war eine Selbstanzeige, mit welcher die Steuersünder ebenfalls einer Strafe entgehen konnten.
Dreistelliger Millionenbetrag
Wie viele Personen die Möglichkeit der Legalisierung nicht genutzt haben, also ihr Schwarzgeld noch schnell vor Inkrafttreten der Abkommen nach Österreich geschafft haben, ist nicht bekannt. Es könnte sich Schätzungen zufolge um Vermögen zwischen rund 3 und 13 Milliarden Franken handeln.
Die sogenannte Abschleicher-Regelung könnte dem Staat einen dreistelligen Millionenbetrag in die Kassen spülen. Die geltenden Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein haben bisher rund eine Milliarde Franken eingebracht.
SDA/slw
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