Nicht zur Einsprache legitimiertOberländer verliert vor Verwaltungsgericht
Wer ist berechtigt, gegen ein Bauvorhaben Einsprache zu erheben? Das Verwaltungsgericht urteilte in einem Fall aus einer Oberländer Gemeinde.

Eine solche Unterflurabfallsammelstelle soll in einer Gemeinde im Berner Oberland gebaut werden.
Foto: Patric Spahni
In einer Gemeinde im Berner Oberland soll eine neue Unterflursammelstelle für Recyclingabfälle gebaut werden. Dagegen hat ein Bürger grundsätzlich nichts einzuwenden. Doch mit der Art, wie diese Sammelstelle künftig aussehen soll, ist er überhaupt nicht einverstanden. Nicht der Standort stört ihn, sondern die Tatsache, dass nicht alle Vorgaben für hindernisfreies Bauen eingehalten werden, wie er betont.