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Obergericht erklärt Vorgehen im Fall Ritzmann als unzulässig

Entscheid am Zürcher Obergericht: Das Vorgehen im Strafverfahren gegen Iris Ritzmann war nicht zulässig. (Archivbild)

Daten nicht als Beweismittel verwertbar

Freispruch in erster Instanz

SDA/mlr