Unzulässige Demo-BussenNur die Einsprecher kommen straffrei davon
Das Bundesgericht erklärte die 15-Personen-Regel bei Demos in Bern nachträglich für rechtswidrig. Davon profitiert allerdings nur ein Teil der Gebüssten.

Ob Maskentragpflicht an Schulen oder Datenerhebungen in Restaurants: Die Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sorgen für ordentlich Juristenfutter. Exemplarisch zeigt sich dies im Kanton Bern gegenwärtig etwa beim Thema Einschränkung der Kundgebungsfreiheit.