Wilderswiler BauordnungNun gilt beim Bauen die neue Gefahrenkarte
Das Wilderswiler Stimmvolk genehmigte die Aktualisierung der Gefahrenkarte in der baurechtlichen Grundordnung.

Als nach dem verheerenden Hochwasser 2005 eine erste Gefahrenkarte erstellt wurde, waren weite Teile der Gemeinde Wilderswil in der gefährdeten Zone. Das hatte auch Auswirkungen auf die Landbesitzer. Gerade wenn sie bauen wollten, waren sie in ihren Möglichkeiten eingeschränkt und mussten Auflagen erfüllen.
Seither ist aber viel geschehen: Verbauungen machen Lütschine und Saxetbach sicherer, was sich auch auf der Gefahrenkarte niederschlägt. Damit sich dies auch auf die baurechtliche Grundordnung auswirkt, brauchte es den aktuellen Urnengang. Die Wilderswilerinnen und Wilderswiler stimmten am Sonntag mit 962 Ja- gegenüber 163 Nein-Stimmen der Aktualisierung zu. Die Stimmbeteiligung lag bei 70,2 Prozent.
Gleichzeitig genehmigten sie auch die Umzonung der Parzelle um das Forstbetriebsgebäude. 189 Nein-Stimmen standen deren 939 Ja-Stimmen gegenüber. Seit der Gründung des Gemeindeverbandes Forst Lütschinentäler wird das Gebäude nicht mehr gebraucht. Mit der Umzonung soll es einer Nutzung zugeführt werden können.
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