Notariatsgesetz wird nicht schon wieder geändert
Der Grosse Rat sieht keinen Anlass, nach 2005 schon wieder das Notariatsgesetz zu revidieren. Die bürgerliche Mehrheit lehnte einen Antrag ab, der auf mehr Wettbewerb bei den Notaren zielte.

Der Antrag stammte von Patric Bhend (SP/Thun) und umfasste drei Forderungen: Die Mindestgebühr von Notaren sei abzuschaffen, die Gebühr nach Geschäftssumme sei durch eine Gebühr nach Aufwand zu ersetzen und die Anzahl Handlungen, die zwingend durch einen Notar vorzunehmen sind, sei zu vermindern.
Ein Notar verdiene je nach Geschäft bis zu 1955 Franken pro Stunde, sagte Bhend am Mittwoch im Grossen Rat. Das habe ein befreundeter Notar ihm vorgerechnet; das sei nach Bundesrecht schon im Bereich des Wuchers.
Am Dienstag habe sich der Grosse Rat für mehr Wettbewerb bei den Spitälern ausgesprochen. Nun solle er doch auch Wettbewerb bei den Notaren schaffen.
Unterstützung fand Bhend ausser in seiner Fraktion bei den Grünen, bei der EVP und zum Teil bei der GLP/CVP-Fraktion. Die Bürgerlichen aber lehnten seine Forderungen ab. Im bäuerlichen Bodenrecht gebe es keinen Markt für notarielle Handlungen, sagte etwa Fritz Ruchti (SVP/Seewil).
Es drohten auf dem Land höhere Preise, wenn nach Aufwand verrechnet würde, führte Anita Luginbühl (BDP/Krattigen) aus.
Justizdirektor Christoph Neuhaus (SVP) sagte, man dürfe nicht mit Einzelbeispielen ein Gesamtsystem in Frage stellen. Wenn schon müsste Bhend das Amtsnotariat verlangen, doch habe der Kanton Basel-Land soeben beschlossen, von diesem System wegzukommen – aus Kostengründen.
Bhend zog schliesslich Forderung zwei zurück, die beiden anderen Punkte seines Vorstosses wurden mit 73 zu 50 und mit 79 zu 48 Stimmen abgelehnt.
Preise sanken um 15,6 Prozent
Vor der Diskussion über Bhends Vorstoss besprach der Grosse Rat einen Bericht, in dem der Regierungsrat Bilanz zieht über die 2005 beschlossenen Änderungen im Notariatsgesetz und der dazugehörigen Verordnung.
Der Bericht fasst zwei Studien zusammen, welche aufzeigen sollten, ob im Kanton Bern die Notariatsgebühren auf das Mittel der Kantone mit freiem Notariat gesunken sind. Dieses Ziel hatte sich die Regierung 2005 gesetzt.
Fazit der von einer privaten Firma und der Hochschule Luzern verfassten Studien: Das Volumen der Gebühreneinnahmen der bernischen Notare sank seither um 15,6 Prozent. Und in drei Vierteln der Fälle verrechnen die bernischen Notare den Mittelwert zwischen Minimal- und Maximalgebühr.
«Die angestrebten Ziele wurden erreicht», bilanziert deshalb der Regierungsrat im Bericht.
Das Papier stiess allerdings im Grossen Rat auf erhebliche Kritik. Der Verband Bernischer Notare sei bei der Erhebung der Zahlen nicht nur konsultiert worden, er habe auch bei der Methodik der Befragung und bei der Erstellung mitgewirkt, hiess es mehrfach im Rat.
Auch hätten sich 23 von 50 Notariatsbüros geweigert, an der Erhebung mitzumachen. Da könne nicht von einer repräsentativen Umfrage gesprochen werden.
Justizdirektor Neuhaus sagte, der Verband der Notare habe nur punktuell mitgearbeitet. Alle anderslautenden Aussagen seien eine Unterstellung. Bei Umfragen könne man auch Aussagen verweigern.
Rückweisungsantrag zurückgezogen
Die SP/Juso/PSA-Fraktion wollte den Bericht wegen der Kritik an der Repräsentativität und der Mitwirkung der Notare zuerst zurückweisen. Sie zog den Antrag aber zurück, als sich zeigte, dass für eine Rückweisung keine Mehrheit zu finden war. Sprecher Peter Bernasconi (Worb) sagte auch, eine Rückweisung würde wohl nicht viel ändern.
Auch Bürgerliche äusserten zwar Kritik an der Erhebung der Daten. Doch sagte etwa Moritz Müller im Namen der SVP, der Preisüberwacher habe heute keine Vorbehalte mehr gegenüber den Tarifen der bernischen Notare. Das sei entscheidend.
SDA/met
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