Mehr Zwang für die Gemeinden
Der Grosse Rat hat das Ausländer- und Asylgesetz geändert. Neu können die Regierungsstatthalter die Gemeinden dazu verpflichten, Asylunterkünfte zu schaffen. Die SVP kämpfte vergeblich gegen die Änderungen.

Die Gemeinden können sich künftig nicht mehr gegen die Eröffnung von Asylunterkünften wehren. Der Grosse Rat hat am Donnerstag mit der Änderung des kantonalen Einführungsgesetzes zum Ausländer- und Asylgesetz die entsprechende Grundlage dafür geschaffen.
Kernpunkt der Revision ist, dass die Regierungsstatthalter die Gemeinden dazu zwingen können, Asylunterkünfte zu schaffen. Dies gilt für angespannte Lagen, also dann, wenn die Zahl der Asylbewerber stark ansteigt wie dies 2015 der Fall war. Die Zwangsmassnahmen dauern maximal zwei Jahre.