Kanton Bern: Neues Polizeigesetz tritt in Kraft
Anfang 2020 tritt das neue Polizeigesetz im Kanton Bern in Kraft. Es soll unter anderem den Schutz von Stalking-Opfern verbessern.

Das neue Polizeigesetz des Kantons Bern tritt Anfang kommenden Jahres in Kraft. Ausgenommen sind drei Bestimmungen, gegen die noch Beschwerden hängig sind.
Umstritten sind nach wie vor die Regelungen zur Wegweisung von Fahrenden, zur polizeilichen Observation und zur Überwälzung von Kosten auf Organisatoren von Kundgebungen, bei denen es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt.
Die Berner Kantonsregierung setzt die drei angefochtenen Bestimmungen vorerst nicht in Kraft. Die polizeiliche Observation sei hingegen ein unverzichtbares Instrument der Verbrechensbekämpfung, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Freitag. Sie bleibe deshalb gestützt auf die Bestimmungen des alten Polizeigesetzes möglich.
Das neue Polizeigesetz verbessert unter anderem den Schutz von Opfern von Stalking und häuslicher Gewalt und schafft zusätzliche Möglichkeiten bei der polizeilichen Vorermittlung. Damit könne schwere Kriminalität stärker bekämpft werden, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Freitag.
Mit der Pauschalisierung der polizeilichen Interventionskosten soll schliesslich auch der administrative Aufwand der Polizei sinken. Aufgrund des neuen Polizeigesetzes wurde auch die Polizeiverordnung wo nötig angepasst.
SDA/raw
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch