Neuer Anlauf für Löschwassergebühr
Der Gemeinderat von Wyssachen bringt an der Gemeindeversammlung erneut eine Löschwassergebühr auf den Tisch.
Bereits seit gut einem Jahr ist eine Löschwassergebühr für nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossene Liegenschaften in Wyssachen ein Thema. Ursprünglich wollte der Gemeinderat damit das Loch in der Spezialfinanzierung stopfen. Doch die Gemeindeversammlung lehnte dies ab und erhöhte stattdessen die Wassergrundgebühr von 75 auf 85 Franken. Diese Massnahme zeitigt bereits Wirkung: Das Loch hat sich innerhalb eines Jahres von 20'000 Franken auf gut 8000 Franken mehr als halbiert.
Trotzdem schlägt der Gemeinderat der Versammlung nun wieder eine Löschwassergebühr vor – allerdings nur noch 20 statt 30 Franken pro Wohnung und Betrieb. Bezahlen sollen sie alle Besitzer von Liegenschaften, die sich im Umkreis von 400 Metern um einen Hydranten befinden. Es gehe hier um die Solidarität, betont Gemeindeverwalterin Stephanie Wittmer: Auch wer sein Wasser aus einer eigenen Quelle beziehe, aber im Perimeter eines Hydranten ein Haus besitze, profitiere vom Löschwasserschutz und sollte deshalb seinen Beitrag an die Wasserversorgung leisten. Ein Löschwasserbeitrag sei denn auch nichts Exotisches, macht der Gemeinderat geltend: Zwei Drittel aller bernischen Gemeinden erhöben einen, und auch der Kanton schlage ihn vor.
Verbrauchsgebühr soll sinken
Begründet wird die neue Gebühr nicht mehr mit dem Loch in der Spezialfinanzierung, sondern mit der Verbrauchsgebühr. Diese gehört mit 3.25 Franken pro Kubikmeter zu den höchsten im Kanton. Diese zu senken sei das Ziel, sobald der Fehlbetrag gedeckt ist, schreibt der Gemeinderat. Wie hoch die mögliche Senkung sei, lasse sich im Moment noch nicht beziffern, erklärt Stephanie Wittmer auf Anfrage: «An diese werden wir uns wohl schrittweise herantasten.»
«Eine gerechtere Lösung»
Nichts mit der angestrebten Senkung der Verbrauchsgebühr zu tun hat eine zweite vorgeschlagene Änderung: Die Grundgebühr für die Wasserbezüger soll nicht mehr nach Kubikmeter pro Stunde Nennbelastung des Wasserzählers erhoben werden, sondern pro Wohnung oder Betrieb, und 150 Franken betragen. Das sei eine gerechtere Lösung, betont Stephanie Wittmer, soll aber in der Summe zum gleichen Betrag führen.
Gemeindeversammlung: Montag, 1.Dezember, 20 Uhr, Kirchgemeindehaus.
BZ/jr
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