Neuer Anlauf für einen Uferweg
Vogelschutz und Störung des Landschaftsbildes: Der Kanton Bern ist gegen einen Steg auf dem Uferweg Schadau–Lachen. Der Gemeinderat will nun die ursprünglich geplante Variante realisieren.
Lediglich eine Stimme gab am 24. August 2016 den Ausschlag: Der Stadtrat wies damals den vorgelegten Baukredit von 920'000 Franken für den Uferweg zurück.
Zuvor hatte das Parlament einen Vorstoss der Stadtratsmitglieder Andrea de Meuron (Grüne), Peter Aegerter (BDP) und Lukas Lanzrein (SVP/FDP-Fraktion) angenommen, der ein Überprüfen der Wegführung verlangte.
Darin wurde auch eine Stegvariante im See vorgeschlagen. Diese Prüfung ist inzwischen durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) erfolgt, wie die Stadt Thun am Donnerstag mitteilte. «Es lehnt eine Steglösung aus verschiedenen Gründen klar ab», steht in der Mitteilung.
Beeinträchtigung der Tierwelt
In seiner Beurteilung halte das AGR fest, dass ein Steg über dem See «eine wesentliche Störung des Landschaftsbildes darstelle» (vgl. Infobox Stegvariante). Der historische Wert der Landschaft und die naturnahe Erscheinung des Ortes liessen sich nicht mit einem Steg in Einklang bringen.
Des Weiteren führe eine Steglösung zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wasservogel- und Zugvogelreservats von nationaler Bedeutung. «Selbst bei einer zeitweiligen Schliessung während der Wintermonate bleibt das Bauwerk ein störender Fremdkörper für die Wasservögel», heisst es weiter.
Zudem weist das AGR auf das Gebot der Planbeständigkeit hin. Auch die Uferwegplanung von 2009 wäre zwar an sich grundsätzlich revidierbar. Dies, sofern sich die für die Planung massgebenden Verhältnisse seit der Planfestsetzung erheblich geändert hätten. Ein Meinungsumschwung würde jedoch keine Revision rechtfertigen.
Ursprüngliche Variante
Aufgrund der Beurteilung des AGR soll nun die ursprünglich geplante Variante umgesetzt werden. Seit dem vergangenen Oktober liegt die Baubewilligung zur Umsetzung des Projekts vor (vgl. Infobox Vorgeschichte).
Der neue Weg führt im Anschluss an den Schadaupark über ein neues Trottoir entlang der Seestrasse und anschliessend zwischen denkmalgeschützten Gebäuden und den neu erstellten Wohnbauten auf einem neuen Kiesweg in den Rougemontweg.
Auch wenn der Weg nicht direkt das Ufer entlang führe, wird damit nach Ansicht des Gemeinderats «für die Bevölkerung ein Mehrwert geschaffen». Gleichzeitig werde Thun als Stadt am Wasser gestärkt, was eines der erklärten Ziele der Legislatur 2015–2018 des Gemeinderates sei.
Kanton übernimmt 60 Prozent
Die Gesamtkosten für den Bau des Uferwegs betragen 900'000 Franken. Damit liegen sie etwas tiefer als bei der letzten Variante. Der Grund ist der Verzicht auf das Projekt für Kunst im öffentlichen Raum beim ehemaligen Hühnerhaus. Aufgrund der Verzögerung beim Uferwegprojekt werde das Gebäude inzwischen von den Eigentümern privat genutzt.
Von den Gesamtkosten übernimmt der Kanton Bern 540'000 Franken aus dem Fonds des See- und Flussufergesetzes. Das entspricht 60 Prozent. Die Nettokosten zulasten der Stadt Thun betragen somit rund 360'000 Franken.
«Allfällige Mehrkosten für die Realisierung einer Stegvariante in Höhe von mehreren Millionen Franken wären hingegen gemäss Bericht des AGR allein von der Stadt Thun zu tragen», hält der Gemeinderat fest. Die Kosten für eine Stegvariante werden vom AGR auf etwa 3,2 Millionen geschätzt.
Am 29. Juni entscheidet nun der Stadtrat erneut über den Kredit. Stimmt das Parlament der Vorlage zu, könnten die Bauarbeiten im Herbst 2017 ausgeführt werden.
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