Neue Wege im Asylwesen
Im Kanton Bern soll neu die Gesundheits- und Fürsorgedirektion für alle Belange der Asyl- und Flüchtlingssozialhilfe zuständig sein.

Vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge sollen rascher integriert und abgewiesene Asylbewerber konsequenter ausgeschafft werden: Das sind die Kernpunkte von zwei neuen kantonalen Gesetzen im Asylbereich, die der Regierungsrat diese Woche zuhanden des Grossen Rates verabschiedet hat. Das Parlament wird die Erlasse in der Junisession beraten.
Mit den neuen Gesetzen werden auch die Organisation und die Zuständigkeiten in der kantonalen Verwaltung vereinfacht. Neu wird die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) für alle Belange der Asyl- und Flüchtlingssozialhilfe zuständig sein. Die Aufgaben für Unterbringung, Sozialhilfe und Integration wird der Kanton an fünf regionale Partner delegieren. Die Ausschreibung ist abgeschlossen, die Zuschläge sollen noch im ersten Semester 2019 erteilt werden. Klar ist, dass rund die Hälfte der bisherigen Partner leer ausgehen wird. Der Regierungsrat verspricht sich von dieser Reduktion mehr Effizienz und eine einfachere Kontrolle der vereinbarten Leistungsziele.
Die Polizei- und Militärdirektion wird sich künftig auf den konsequenten und raschen Vollzug von rechtskräftigen Wegweisungsentscheiden konzentrieren. Das neue Rückkehrzentrum in Prêles wird direkt vom kantonalen Migrationsdienst betrieben, wovon sich die Regierung einen «direkten Durchgriff» verspricht und eine einfachere Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei, wie es in den Unterlagen zum Gesetz heisst.
Sprache und Arbeit
Die Integrationsziele des Kantons für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge richten sich nach der «Integrationsagenda Schweiz», die der Bundesrat letztes Jahr verabschiedet hat. Demnach müssen diese Personengruppen drei Jahre nach der Einreise genügend sprachliche Kenntnisse erworben haben, um ihren Alltag zu bewältigen. 80 Prozent der Kinder sollen sich bei Schuleintritt in jener Sprache verständigen können, die am Wohnort gesprochen wird.
Und nach sieben Jahren soll die Hälfte aller erwachsenen Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen im ersten Arbeitsmarkt tätig sein. Diese Bundesziele wird die GEF im Kanton Bern ihren fünf regionalen Partnern weitergeben. Wer sie übertrifft, bekommt mehr Geld als in der Leistungsvereinbarung mit dem Kanton abgemacht. Wer sie nicht erreicht, kann finanziell sanktioniert werden.
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