Neue Regeln für Sicherheitsdienste nehmen erste Hürde
Der Berner Grosse Rat stimmt im März über das neue Sicherheitsdienstleistungsgesetz ab. Die Sicherheitskommission empfiehlt es zur Annahme.

Das neue Berner Sicherheitsdienstleistungsgesetz, das die Anforderungen an private Sicherheitsfirmen regelt, hat eine erste Hürde genommen. Die Sicherheitskommission (SiK) des bernischen Grossen Rats wird dem Rat beantragen, dem Gesetz zuzustimmen.
Wie der bernische Grosse Rat am Freitag mitteilte, ist sie bei mehreren Kernpunkten des Gesetzes einverstanden mit den Vorschlägen des Regierungsrats. Sie will nur einige Präzisierungen bei der Aufzählung von bewilligungspflichtigen Dienstleistungen vorschlagen.
Die Zustimmung der SiK zum SDPG, wie das Gesetz abgekürzt heisst, ist einstimmig ausgefallen. Mit 13 Ja zu gegen 3 Nein hat die SiK zudem beschlossen, dem Grossen Rat nur eine Lesung zu beantragen. Im März soll das Gesetz ins Kantonsparlament kommen. Es soll auf Anfang 2019 in Kraft treten.
Kernstück des neuen Gesetzes ist eine Bewilligungspflicht für private Sicherheitsunternehmen. Eine solche Pflicht wird im Kanton Bern erstmals gesetzlich verankert.
Sollte zuerst ins Polizeigesetz
Das neue Gesetz hätte es ursprünglich gar nicht geben sollen. Die Berner Regierung wollte die Regulierung der privaten Sicherheitsfirmen zuerst im Polizeigesetz unterbringen, das auf die Beratung durch den Grossen Rat wartet.
Dass das Gesetz nun doch in den Grossen Rat gelangt, geht einerseits darauf zurück, dass die Bewilligungspflicht für private Sicherheitsfirmen in der Vernehmlassung ein gemischtes Echo auslöste. Beispielsweise wurde gefordert, dass der Kanton Bern einem der zwei bestehenden Konkordate über private Sicherheitsunternehmen beitreten solle.
Die Kantonsregierung kam deshalb zum Schluss, dass die Weiterbearbeitung dieses Bereichs die Revision des Polizeigesetzes als Ganzes verzögern könnte.
Anderseits gerieten die Bestrebungen der Kantone, eine möglichst einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen, ins Stocken. Die SiK gab im Oktober 2017 bekannt, das sie es begrüsse, dass die Berner Regierung die Bestimmungen zu den privaten Sicherheitsdiensten in einem eigenen Erlass regle.
SDA/nik
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