Neubau im Breitenrain: Migros blitzt vor Gericht ab
Im Streit um den geplanten Neubau am Berner Breitenrainplatz muss die Migros eine Niederlage vor Verwaltungsgericht einstecken.

Der Kanton habe korrekt gehandelt, als er das geänderte Gesuch zur Beurteilung an die Stadt zurückgewiesen habe, befand das Gericht.
Die Beschwerde der Migros gegen den Entscheid der bernischen Baudirektion sei unbegründet, heisst es im Urteil, das der Nachrichtenagentur sda seit Montag vorliegt. Der Ball liegt somit definitiv wieder bei der städtischen Baubewilligungsbehörde.
Die Migros will am Breitenrainplatz einen Neubau für 58 Millionen Franken erstellen. Geplant sind eine grössere Migros-Filiale sowie weitere Dienstleistungsbetriebe, 62 Wohnungen und eine Auto- Einstellhalle.
Beschwerden von Anwohnern
Anwohner wehrten sich gegen die Pläne. Die kantonale Baudirektion erteilte im Februar 2011 den Bauabschlag - unter anderem war die zulässige Bauhöhe überschritten worden. Die Migros reichte darauf ein Projektänderungsgesuch ein mit einer verringerten Gebäudehöhe.
Weil die Anwohnerparteien ihre Beschwerden unterdessen zurückgezogen hatten, schrieb der Kanton das Beschwerdeverfahren ab und wies das geänderte Gesuch zur Beurteilung an die Stadt zurück.
Dagegen wehrte sich die Migros vor Verwaltungsgericht: Gleichzeitig mit der Abschreibung des Beschwerdeverfahrens hätte der Kanton die Baubewilligung erteilen müssen.
Verwaltungsgericht widerspricht
Dieser Ansicht widerspricht nun das Verwaltungsgericht. Es sei nicht an der kantonalen Baudirektion, das geänderte Projekt zu beurteilen. Diese Aufgabe komme der städtischen Baubewilligungsbehörde zu.
Wann die zweieinhalbjährigen Bauarbeiten beginnen können, steht weiter in den Sternen. Die Migros tat sich lange auch schwer mit der Planung einer Ersatzfiliale für die Umbauzeit. Die Pläne für ein Provisorium auf der Kasernenwiese erlitten juristisch eine Abfuhr. Schliesslich fand sich eine Lösung an der Scheibenstrasse.
SDA/js
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