Nein zum Anbau beim Ex-Bordell
Das Gesuch für einen Anbau beim Haus des einstigen Bordells am Lagerweg in der Lorraine ist abgelehnt worden.

Drei Millionen Franken bot die Stadt vor gut drei Jahren dem Eigentümer des Hauses am Lagerweg 12. In der Liegenschaft wurde damals ein Bordell betrieben, bevor das Bundesgericht dessen Schliessung verfügte. Die «ideellen Immissionen» seien nicht mit einem Wohnquartier vereinbar, hatte die Stadt als treibende Kraft hinter der Bordellschliessung argumentiert. Weil das Bordell kaum jemanden gestört hatte, wurde schon 2012 geargwöhnt, das städtische Interesse an der Schliessung des Bordells und am Kauf des Hauses hingen mit den eigenen Bauplänen am Centralweg zusammen.
Diesen Schluss legt auch ein neues Dokument nahe, das dieser Zeitung vorliegt. Es zeigt, wie die Stadt dem Eigentümer des Ex-Bordells während zweier Jahre in zig Besprechungen und Briefen immer wieder neu aufzeigte, dass die Unterlagen zu seinem Anbaugesuch mangelhaft seien. Doch es half alles nichts. Die beantragten Ausnahmebewilligungen könnten nicht erteilt werden, entschied nun das Bauinspektorat und verfügte den Bauabschlag. Was der Eigentümer nun vorhat, ist laut seinem Anwalt noch offen.
Unklar ist auch die Perspektive des städtischen Projekts am Centralweg. Das Bewilligungsverfahren ist derzeit sistiert, weil gegen die von der Stadt verfügte Bauklassenänderung mehrere Beschwerden hängig sind. Heute werde er dazu eine Mitteilung verschicken, sagte Regierungsstatthalter Christoph Lerch gestern. Sollte er die Beschwerden abweisen, könnten diese ans Verwaltungs- und ans Bundesgericht weitergezogen werden.
hae
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