Nationalrat heisst Infrastruktur-Kredit an Bahnen gut
Die Bahnen in der Schweiz erhalten für die nächsten vier Jahre rund 9,45 Milliarden Franken für den Betrieb, Unterhalt und Substanzerhalt ihrer Infrastruktur.

Der Nationalrat hat als Zweitrat die Finanzierung und die Leistungsvereinbarung für die Bahnen in der Schweiz gutgeheissen. Vom Kredit für die Jahre 2013 bis 2016 geht der grösste Teil an die SBB: Ihr Zahlungsrahmen beläuft sich auf 6,624 Milliarden Franken. 2,825 Milliarden Franken entfallen auf den Verpflichtungskredit für die Privatbahnen.
Der Nationalrat stimmte den Krediten ohne Gegenstimme zu. Gleichzeitig verabschiedet wurde auch die Leistungsvereinbarung für die SBB, die mit dem Kredit verbunden ist. Der Ständerat hatte die Vorlagen schon in der Sommersession einstimmig gutgeheissen.
Der Kredit diene dazu, «unsere gut ausgebaute Bahninfrastruktur auf hohem Niveau zu erhalten», sagte Viola Amherd (CVP/VS) als Kommissionsprecherin. Nur zu einem kleinen Teil würden die Gelder für Erweiterungen genutzt.
Jährlich stehen den Bahnen mit dem neuen Kredit 600 Millionen Franken mehr zur Verfügung als in den vergangenen Jahren. Die Erhöhung der Trassenpreisen ab Anfang 2013 sorgt ebenfalls für eine Aufstockung der Beiträge an die Infrastruktur.
Auch höhere Billettpreise
Mehr Geld hat die SBB auch deshalb beantragt, weil das Netz intensiver genutzt wird. Die Mehrnutzung führt zu einem höheren Aufwand für die Substanzerhaltung. Zwar erhält die SBB mehr Geld. Einen Teil der Mehrkosten müssen die Bahnkunden aber auch über höhere Billettpreise beisteuern und die SBB muss sich bei der Effizienz und Produktivität steigern.
Im Gegensatz zu früheren Perioden verzichteten beide Räte in diesem Jahr darauf, denen Bahnen mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, als der Bundesrat vorsah. Ein Teil der Mittel für die Bahnen stammen aus dem Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte (FinöV), was aber laut Bundesrat keine Projekte verzögern oder gefährden sollte.
Der Bund regelt mit der SBB zum fünften Mal die staatliche Finanzierung der Bahninfrastruktur und die damit verbundenen Leistungen der SBB in einer vier Jahre laufenden Vereinbarung. Für die Privatbahnen ist es die erste solche Vereinbarung. Es dürfte zugleich die letzte Vorlage dieser Art sein, da künftig die FABI- Vorlage die Finanzierung und der Ausbau regeln soll.
SDA/kpn
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