Nationalität von Straftätern bleibt tabu
Polizei und Staatsanwaltschaft im Kanton Bern nennen die Herkunft von Kriminellen weiterhin nicht.

Eigentlich war der Auftrag unmissverständlich: Der bernische Grosse Rat forderte im September 2016 vom Regierungsrat, dass künftig in Medienmitteilungen von Polizei und Staatsanwaltschaft die Nationalität der Straftäter aufgeführt wird. Er überwies eine entsprechende Motion mit knapper Mehrheit.
Am Donnerstag gab der Regierungsrat bekannt, dass die Motion so nicht umsetzbar sei. «Ein externes Gutachten kam zum Schluss, dass der Grosse Rat nicht befugt ist, die Informationspraxis der Staatsanwaltschaft gesetzlich zu regeln», schrieb die Regierung in einer Mitteilung. Deswegen könne die Forderung des Kantonsparlaments, in Polizeimeldungen die Nationalität der Straftäter konsequent zu nennen, aus rechtlichen Gründen nicht erfüllt werden. Der Regierungsrat empfiehlt dem Parlament, die Motion unerfüllt abzuschreiben.
Pikantes Detail: Polizeidirektor Philippe Müller (FDP) war seinerzeit als Grossrat einer der Mitunterzeichner der Motion. «Ich habe Sympathien für das Anliegen. Es sind mir momentan jedoch die Hände gebunden», rechtfertigt er sich.
«Es fehlt am guten Willen, die Nationalität zu nennen.»
Allenfalls könnte die SVP, falls ihr das Thema wichtig genug ist, eine Anpassung des kantonalen Informationsgesetzes anstreben. Ob sie das tun wird, wusste Motionärin Andrea Gschwend (Kaltacker) am Donnerstag noch nicht. Sie wolle zuerst die nächsten Sitzungen der Sicherheitskommission abwarten. «Generell liegt das Hauptproblem darin, dass es der Staatsanwaltschaft schlicht am guten Willen fehlt, die Nationalitäten zu nennen», ärgert sie sich.
Gschwend versteht insbesondere nicht, warum in Bern nicht möglich sein soll, was etwa im Aargau schon lange praktiziert werde. Dort meldet die Polizei die Herkunft der Kriminellen. «Zudem empfiehlt die kantonale Konferenz der Polizeidirektoren, dass die Strafverfolgungsbehörden die Nationalitäten bekannt geben.»
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