Namensrecht, Burkaverbot und Frankenstärke
In der Schweiz soll ein neues Namens- und Bürgerrecht eingeführt werden, das dem Gebot der Gleichstellung nachkommt. Weiter hat sich der Nationalrat mit folgenden Themen befasst:

Der Nationalrat ist am Mittwoch vollumfänglich den Beschlüssen des Ständerats gefolgt. Damit kann die Vorlage in die Schlussabstimmung. Neu gilt der Grundsatz: Von der Wiege bis zur Bahre trägt jeder seinen Namen. Wer jedoch möchte, kann bei Heirat einen Familiennamen wählen. Doppelnamen soll es nicht mehr geben. Allianznamen mit Bindestrich hingegen sind weiterhin zugelassen, da sie schon heute keinen juristischen Wert haben. Verheiratete Eltern mit gemeinsamem Familiennamen übertragen diesen auf die Kinder. Paare ohne gemeinsamen Famliliennamen müssen bei der Heirat entscheiden, welchen Namen die Kinder tragen sollen. Die Revision vereinfacht ferner Namensänderungen nach einer Scheidung oder nach dem Tod des Partners
Geldspiele:
Das Parlament nimmt der Lotterie-Initiative mit einem direkten Gegenvorschlag den Wind aus den Segeln. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Gegenentwurf zugestimmt. Dieser sieht vor, dass die Zuständigkeit der Kantone für die Bewilligung und die Beaufsichtigung von Lotterien, Wetten und Geschicklichkeitsspielen in der Verfassung festgeschrieben wird. Für die Gesetzgebung wäre jedoch der Bund zuständig. Um Kompetenzkonflikte zwischen Bund und Kantonen zu vermeiden, würde ein Koordinationsorgan geschaffen. Wie die Initiative schreibt der Gegenvorschlag zudem vor, dass die Erträge aus den Lotterien und Sportwetten für gemeinnützige Zwecke verwendet werden müssten. Damit wurden die Anliegen der Initianten aufgenommen. Der Rückzug ihrer Initiative gilt als wahrscheinlich.
Zuwanderung:
Dreieinhalb Wochen vor den Wahlen haben sich die Nationalräte ein Stelldichein zum emotionalen Thema Zuwanderung gegeben. Der Rat fordert ein Burkaverbot im ÖV und will, dass Einbürgerungswillige ein Bekenntnis zu den Grundwerten der Verfassung abgibt. Ausserdem hiess der Nationalrat weitere Motionen der rechten Ratsmehrheit gut, nach denen die Schweiz Entwicklungshilfe nur noch an jene Länder leisten soll, die in Asylfragen kooperieren. Die befürchteten, aber ausgebliebenen Flüchtlingsströme nach dem «arabischen Frühling» waren zwar Auslöser der ausserordentlichen Session, sie kamen aber nur am Rande zur Sprache.
Bauspar-Initiativen:
Die Bauspar-Initiative der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) wird dem Volk definitiv ohne Abstimmungsempfehlung unterbreitet. Die Einigungskonferenz schlug vor, die SGFB-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Da die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat damit jedoch zum wiederholten Mal nicht einverstanden war, kam es, wie es kommen musste: Die Vorlage geht ohne Empfehlung in die Abstimmung. Noch offen ist, ob die zweite Bauspar-Initiative mit oder ohne Empfehlung vors Volk kommt.
Rüstungsprogramm:
Die Armee darf nächstes Jahr fünf neue Reisecars im Wert von 2,1 Millionen Franken kaufen. Der Nationalrat hat damit im Rüstungsprogramm 2011 die letzte Differenz ausgeräumt. Insgesamt beläuft sich das Programm auf 433 Millionen Franken. Der grösste Ausgabenposten betrifft den Kauf neuer Luft-Luft-Raketen AIM- 120c-7 für die F/A-18-Flugzeuge im Wert von 180 Millionen Franken. 173 Millionen Franken gehen an ein neues Brückensystem für die Genietruppen. Für die Erneuerung der Fahrzeugflotte darf das Verteidigungsdepartement (VBS) 55 Millionen Franken ausgeben, darunter die fünf Cars. Weitere 25 Millionen Franken kostet die vollständige Ausrüstung von 12 ABC-Aufklärungsfahrzeugen bis 2017.
«Too Big To Fail»:
Die eidgenössischen Räte können sich bei den letzten Differenzen in der «Too-big-to-fail»-Vorlage nicht einigen. Der Nationalrat hat in der letzten Beratungsrunde zur Revision des Bankengesetzes an zwei Differenzen festgehalten. Bis zuletzt umstritten bleibt, ob das Parlament die Ausführungsverordnung zum revidierten Bankengesetz absegnen soll und wie stark Anleihen steuerlich begünstigt werden sollen. Nun muss die Einigungskonferenz eine Lösung suchen.
Personenfreizügigkeit:
Der Nationalrat hält bewusst an der Benachteiligung von Schweizern gegenüber EU- und Efta-Bürger beim Familiennachzug fest. Schweizer können heute ausländische Angehörige unter schwereren Bedingungen in die Schweiz holen, als dies für in der Schweiz lebende EU-Bürger möglich ist. Eine Parlamentarische Initiative von Andy Tschümperlin (SP/SZ) wollte diese Inländerdiskriminierung beheben. Der Nationalrat lehnte das Begehren aber mit 52 zu 81 Stimmen ab. Das Bundesgericht forderte das Parlament auf, die Inländerdiskriminierung aufzuheben. Dem will die Mehrheit des Nationalrates nicht folgen und seine Autonomie wahren.
Frankenstärke:
Das Massnahmenpaket gegen die negativen Auswirkungen der Frankenstärke im Umfang von 870 Millionen Franken kann schon in diesem Jahr umgesetzt werden. Nachdem die eidgenössischen Räte dem Paket letzte Woche zugestimmt haben, hat der Nationalrat am Mittwoch wie der Ständerat am Tag zuvor dem Paket den Dringlichkeitsstatus eingeräumt. Mit 163 zu 18 Stimmen hiess der Nationalrat die Dringlichkeitsklausel gut. Am meisten Geld - 500 Millionen Franken - stellt das Parlament der Arbeitslosenversicherung zur Verfügung, damit diese den erwarteten Anstieg der Kurzarbeit finanziell bewältigen kann.
Bundesanwalt:
Michael Lauber heisst der neue Bundesanwalt für die Amtsperiode 2012-2015. Die Vereinigte Bundesversammlung wählte den Nachfolger von Erwin Beyeler mit 203 von 206 gültigen Stimmen. Die Gerichtskommission hatte den parteilosen Lauber auf einem Einerticket zur Wahl empfohlen. Lauber ist derzeit Aufsichtsratspräsident der Liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht. Dieser Posten bleibt nach Laubers Weggang mit dem früheren Direktor der Schweizerischen Bankiervereinigung, Urs Philipp Roth, in Schweizer Hand. Beyeler, der in der Sommersession nicht wiedergewählt wurde, bleibt bis Ende Jahr Bundesanwalt. Bis er 60 Jahre alt ist, das heisst, bis Ende Februar, verbleibt er in den Diensten der Bundesanwaltschaft. Diese Regelung erlaubt ihm den vorzeitigen Ruhestand.
SDA/pbe
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