Nachlassvertrag für Firma Mopac genehmigt
Die Liquidation der Mopac kann beginnen: Ein Richter hat den Nachlassvertrag abgesegnet.

Im Nachlassverfahren rund um die Verpackungsfirma Mopac modern packaging AG in Wasen im Emmental hat ein Burgdorfer Richter am Dienstag den Nachlassvertrag genehmigt. Damit kann nun das Liquidationsverfahren für dieses Unternehmen beginnen.
Vor fast genau zwei Jahren hatte ein Richter die definitive Nachlassstundung bewilligt. Diese war im Februar dieses Jahres bis Ende Juli 2017 verlängert worden. Am Dienstag hat nun der Nachlassrichter des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau im Beisein der Schuldnerin den Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung der Mopac modern packaging AG bestätigt.
Er ist auch für die nicht zustimmenden Gläubiger für verbindlich erklärt worden, wie der bisherige Sachwalter und jetzige Liquidator der Mopac modern packaging AG, Fritz Rothenbühler, mitteilte. Das Urteil sei rechtskräftig, heisst es weiter. In den nächsten Monaten soll nun ein Kollokationsplan erstellt und den Gläubigern vorgelegt werden. Rothenbühler ergänzte auf Anfrage, es befänden sich etwas über 200 Gläubiger im Verfahren.
Alter Name verschwindet
Am 1. Januar dieses Jahres hat die Auffanggesellschaft Mopac Wasen AG einen Teil des Betriebs der Mopac modern packaging AG übernommen. Sie arbeitet mit einem Teil des Personals weiter.
Damit sich die beiden Gesellschaften künftig vom Namen her deutlich unterscheiden, hat sich die Mopac modern packaging AG vertraglich verpflichtet, die Nachlassliquidation unter anderem Namen durchzuführen.
Der Nachlassrichter hat die Umfirmierung der Mopac modern packaging AG zur «2MP AG in Nachlassliquidation» genehmigt. Für die Gläubiger und Geschäftspartner dieser Firma in Nachlassliquidation ändere sich nichts, heisst es im Communiqué.
SDA/nik
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