Nach Party im Rausch eine Frau geschändet
Nach einer durchzechten Nacht kam es in Spiez zur Schändung einer Frau. Der Mann wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, weil er hätte erkennen können, dass sie widerstandsunfähig war.

Man kannte sich, man feierte zusammen, wobei immer Alkohol floss. In einer Januarnacht 2016 fand im Bahnhof Spiez so ein Fest statt. Dem Mann war der Zug nach Hause abgefahren, und die Frau bot ihm an, bei ihr auf dem Sofa zu übernachten.
Stark betrunken und stolpernd gingen sie zusammen zur Wohnung der Frau. «Nein, gestürzt bin ich nicht», erzählte die Frau dem Gerichtspräsidenten, «aber ich war schon sehr unsicher auf den Beinen.» Zu Hause angekommen, richtete sie das Sofabett und setzte sich darauf.
Von da an fehlt der Frau jede Erinnerung an die nächsten zwanzig Minuten. Müde, stark betrunken und nun an der Wärme, muss sie in eine Art Tiefschlaf gefallen sein.
Ausgezogen und gefilmt
Die beiden waren nicht wirklich ein Paar, aber es war früher zu einvernehmlichem Sexualverkehr zwischen den beiden gekommen. Darum begann der Mann sie auszuziehen, als sie auf dem Sofa sass. Sie hob die Arme, als er ihr den Pullover abstreifte, und lüpfte das «Füdli», als er ihr die Hose auszog.
Das erweckte bei ihm den Eindruck, sie habe nichts gegen Sex in dieser Nacht. Dass sie reglos dalag und nichts sagte, will er nicht bemerkt haben. Er berührte sie an den Brüsten und den Genitalien. Sie reagierte nicht.
Anschliessend filmte er die nackte, reglose Frau. Auf dem Video hört man, wie er sagt: «Du kannst doch nicht so weggetreten sein.» Es muss ihm also doch etwas aufgefallen sein, aber dies bewirkte nicht, dass er aufhörte, sie zu betasten und zu filmen.
Als sie aus ihrem komatösen Zustand erwachte, wurde sie wütend, weil sie feststellte, dass sie nackt war und gefilmt wurde. Sie konnte ihm dann das Handy entwinden und ihn wegschicken. Zwei Monate nach dem Vorfall zeigte sie den Mann an.
Anderes Verhalten erwartet
Der Mann wurde am Dienstag vom Regionalgericht Oberland in Thun wegen Schändung verurteilt. Von Schändung spricht man, wenn eine urteils- oder widerstandsunfähige Person sexuell missbraucht wird. Solange er den Zustand der Frau nicht erkannte, sah der Mann keinen Grund, von ihr abzulassen.
Doch von dem Moment an, als er gemerkt habe, dass sie total betrunken und nicht bei Sinnen gewesen sei, hätte er abbrechen müssen, sagte der Richter. «Von einem guten Kollegen erwarte ich ein anderes Verhalten. Er würde mich in diesem Zustand ins Bett legen», sagte die Frau vor Gericht.
Der Mann wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Wegen Drogenhandel wurde er mit einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen und einer Verbindungsbusse bestraft.
Der Frau muss er eine Genugtuung von 5000 Franken bezahlen. Die Wirkung seiner Tat sei sehr stark gewesen, sagte der Gerichtspräsident zum Verurteilten. Sie leide seither an Angstattacken und sei deswegen immer noch in Therapie.
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