Mutter gibt 7-jähriger Tochter die Brust – Schändung?
Sexuelle Handlungen mit dem eigenen Kind – deswegen muss sich eine Mutter vor Gericht verantworten. Was entscheidend ist und welche Rolle der Vater spielte.

Eine Mutter aus dem Zürcher Limmattal hat ihrer Tochter noch im achten Altersjahr die Brust gegeben. Weil der Vater dies zuliess, ist er unter anderem wegen Schändung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Die Mutter wird sich noch vor dem Dietiker Bezirksgericht verantworten müssen.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind happig: Sie wirft einem Ehepaar «Schändung» und «sexuelle Handlungen mit Kindern» vor, wobei das Opfer deren gemeinsame Tochter ist.
Kind war schon abgestillt
Die Mutter soll ihre normal entwickelte, über siebenjährige Tochter regelmässig, während jeweils 20 Minuten an ihrer Brust nuckeln gelassen haben. Dies obwohl sie längst abgestillt hatte und das Kind längst keine Muttermilch mehr trank.
Wie die Staatsanwaltschaft festhielt, habe das urteilsunfähige Kind das Vorgehen ihrer Mutter nicht richtig einordnen können.
Der aussergewöhnliche Fall, mit dem sich die Zürcher Justiz beschäftigte, flog auf, als die Mutter nach Weihnachten 2014 ihren Mann verliess - und dieser seine Ex-Lebenspartnerin anzeigte.
Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin Ermittlungen ein - gegen beide Elternteile. Inzwischen wurde nun der Vater per Strafbefehl rechtskräftig verurteilt.
Der Vater unternahm nichts
Gemäss Strafbefehl hat der Mann zwar sein Missfallen über die Handlungen der Mutter geäussert. «Allerdings hat er über mehrere Jahre hinweg keine weiteren Schritte unternommen, um diesem Tun seiner Frau Einhalt zu gebieten.»
Weil er nicht eingeschritten sei, habe der Mann die sexuellen Handlungen seiner Frau unterstützt. Quasi als Mittäter wurde er nun zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Gegen die Mutter wurde ebenfalls Anklage erhoben. Sie wird sich vor dem Bezirksgericht Dietikon verantworten müssen.
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