Motorbötler wollen nicht ins Röhrchen blasen
Neu soll die Fahrtüchtigkeit von Kapitänen gleich kontrolliert werden wie bei Autolenkern. Das ärgert die Motorbootfahrer.

Bisher ist in der Schifffahrt als sicherer Beweis immer eine Blutprobe nötig. Eine solche ist allerdings deutlich aufwändiger und teurer als ein Atemalkoholtest. Der Bundesrat hat in der Teilrevision des Binnenschifffahrtsgesetzes deshalb vorgeschlagen, den «Röhrchen-Test» als Beweis auch bei Kapitänen zuzulassen.
Der schweizerische Verband für Motorbootfahrer lehnt diese Änderung in seiner Antwortauf die diese Woche ablaufende Vernehmlassung rundweg ab. Am liebsten würde der Verband auch gleich die Einführung der Promillegrenze im Februar 2014 wieder rückgängig machen.
Die wenigen leider eingetretenen Unfälle sind nahezu vollständig auf andere Gründe zurück zu führen.
Denn die private Binnenschifffahrt lasse sich nicht im Geringsten mit dem Strassenverkehr vergleichen, schreibt der Verband: Auf den Gewässern stehe als Fahrbahn deutlich mehr Raum zur Verfügung, weshalb es auf Abweichungen von wenigen Metern nicht ankomme. Das Verkehrsaufkommen sei viel geringer und die Geschwindigkeit viel tiefer als bei Strassenfahrzeugen. Ergo sei auch die Unfallgefahr deutlich geringer- was auch die kleine Zahl an tatsächlichen Vorfällen zeige.
Es sei deshalb widersinnig, «für Freizeitkapitäne auf Gewässern die gleich strengen Promillegrenzen als Massstab anzuwenden wie im Strassenverkehr». Wenn schon, müsste ein deutliche höherer Grenzwert, etwa ab 1,0 Promille, gelten. Natürlich sei der Verband aber absolut dagegen, dass auf dem Wasser «über das verträgliche Mass Alkohol konsumiert wird.»
Schlauchboot nicht betroffen
Die Motorbootfahrer stehen mit ihrer Kritik an der Promillegrenze und am Atemalkoholtest allerdings ziemlich alleine da. Der Segler-Verband Swiss Sailing hat die vorgeschlagene Änderung in der Vernehmlassung stillschweigend akzeptiert. Verschiedene Parteien und der Verband Schweizerischer Schifffahrtsunternehmen (VSSU) äusserten sich positiv dazu. Der Atemalkoholtest wäre, anders als die Promillegrenze, auch für Berufskapitäne eine Neuerung.
Nicht betroffen von der Gesetzesrevision sind im Übrigen «ungefährliche Schiffe» wie kleinere Schlauch- und Strandboote. Der Bundesrat will für diese Ausnahmen erlassen.
SDA/hvw
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