Mordfall Marie: Sechs grosse Fragezeichen
Ein externer Experte soll untersuchen, warum Claude Dubois Hausarrest mit einer Fussfessel gewährt wurde. Es gibt aber auch grundsätzliche Fragen.
Warum bekam Claude Dubois im Jahre 2000 keine lebenslängliche Strafe? Der damals unter anderem wegen Mordes, Vergewaltigung und Entführung verurteilte Mann sei der lebenslänglichen Zuchthausstrafe wegen seines jugendlichen Alters entgangen, heisst es. Gemäss dem damals geltenden Strafrecht durfte das Gericht eine Strafe mildern, «wenn der Täter 18 bis 20 Jahre alt war und noch nicht die volle Einsicht in das Unrecht seiner Tat besass». Ob dieser Strafmilderungsgrund damals tatsächlich angewendet wurde, ist aber unklar: Zum einen war der Täter über zwanzig Jahre alt. Zum andern ist das Alter allein kein Grund für eine Strafreduktion. Dieses muss kumulativ mit der unterentwickelten Einsichtsfähigkeit verbunden sein. Dieser Strafmilderungsgrund wurde 2007 bei der Revision des Strafgesetzbuches abgeschafft, weil das Mündigkeitsalter von 20 auf 18 Jahre gesenkt worden war.