Mordfall Boppelsen: Staatsanwältin fordert dreimal lebenslänglich
Im Mordprozess gegen ein Ehepaar und einen Garagisten hielt die Staatsanwaltschaft heute ihr Plädoyer. Der Hauptbeschuldigte soll verwahrt werden.

Die Staatsanwältin im Prozess um zwei Mordtaten hat am Montag vor dem Bezirksgericht Bülach ZH für alle drei Beschuldigten lebenslängliche Freiheitsstrafen gefordert, für den Hauptbeschuldigten zudem Verwahrung. Dessen Verteidiger plädierte für maximal 12 Jahre Freiheitsentzug.
Die Staatsanwältin forderte im Fall des getöteten 36-jährigen Lastwagenbesitzers für alle drei Beschuldigten Verurteilungen wegen Mordes, verübt in Mittäterschaft. Getötet habe zwar nur der Hauptbeschuldigte, die beiden anderen hätten aber unerlässliche Beiträge geleistet.
Auch im Fall des getöteten 25-jährigen Serben sei der Hauptbeschuldigte wegen Mordes zu verurteilen. Den beiden Mitbeschuldigten sei hierzu eine Mittäterschaft zwar nicht zu beweisen. Sie hätten aber auch in diesem Fall mitgeholfen das Opfer zu überwältigen, festzuhalten, zu erpressen und zu berauben.
Auch bei den anderen Delikten seien die drei gemeinschaftlich vorgegangen. Jeder habe seine Rolle gehabt. Verschulden und kriminelle Energie aller drei seien ausserordentlich gross. Angemessen seien lebenslängliche Freiheitsstrafen.
Eindeutig Mord
Beide Tötungen seien als Morde zu qualifizieren. Die drei Beschuldigten handelten laut Staatsanwältin aus verwerflichen Beweggründen und krass egoistischen Motiven. Ihr Vorgehen sei heimtückisch und ausserordentlich grausam gewesen. Der Hauptbeschuldigte verschloss den Opfern die Atemwege mit Klebeband, so dass sie bei vollem Bewusstsein langsam und qualvoll erstickten.
Die drei Angeklagten, weisen gemäss Gutachten keine psychische Störung auf und sind voll schuldfähig, wie die Staatsanwältin sagte. Das Rückfallrisiko des Haupttäters sei erhöht.
Wider Willen getötet
Der Verteidiger des Hauptangeklagten schilderte seinen Mandanten als harmlosen, friedlichen Mann, der keineswegs zur Gewaltanwendung neige. In der 33-Tage dauernde «Gewaltphase» im Frühjahr 2016 müsse er in einer absoluten Ausnahmesituation gewesen sein. Mit Klebeband «tötet jemand, der nicht töten will, und der das Opfer nicht sterben sehen will».
Die einzige Erklärung für die «verstörenden Taten» sei, dass er, wie er selbst stets sagte, unter Druck der «Serbenmafia» gestanden sei. Im Fall des 25-jährigen Serben habe er in einem «entschuldbaren Notstand» und gegen seinen Willen auf Geheiss der Serben getötet. Deshalb sei er in diesem Fall vom Vorwurf des Mordes freizusprechen. Auch im Fall des Lastwagenbesitzers sei er unter grosser seelischer Belastung gestanden, allerdings habe er die Situation, in der er sich befand, selbst verschuldet.
Er habe sich deshalb in diesem Fall der vorsätzlichen Tötung schuldig gemacht. Das gleiche gelte auch bezüglich einzelnen eingestandenen Delikten. Insgesamt sei eine Freiheitsstrafe von maximal 12 Jahren angemessen. Eine Verwahrung wäre völlig abwegig. Sein Mandant würde zudem im Gefängnis gern eine Therapie machen.
Kriminelles Trio
Alle drei Beschuldigten sind Schweizer. Der 29-jährige Hauptbeschuldigte und seine gleichaltrige Ehefrau betrieben im Kanton Bern eine Transportfirma, die pleite war. Der 36-Jährige und bester Freund des 29-jährigen war ein arbeitsloser Garagist aus dem Kanton Solothurn. Er arbeitete teilweise für die Transportfirma.
Ab 2013 verübten die drei in unterschiedlicher Zusammensetzung Betrüge, Urkundenfälschungen und dergleichen, um an Geld zu kommen. Die Delikte werden auch im aktuellen Verfahren behandelt.
Ende April 2016 brachten sie einen ihnen bekannten Serben, Anfang Juni 2016 einen Zürcher Lastwagenbesitzer in ihre Gewalt. Sie hatten es auf Geld und Autos des Serben beziehungsweise das Fahrzeug des Lastwagenbesitzers abgesehen, die sie weiterverkaufen wollten. Beide hielten sie stundenlang gefesselt gefangen und töteten sie dann auf die gleiche Art mit Klebeband.
Die Rechtsvertreterin der Mutter des getöteten Lastwagenbesitzers forderte eine Genugtuung von 40'000 Franken für ihre Mandantin. Für die Eltern und den Bruder des getöteten Serben verlangte deren Anwalt Genugtuung von total 250'000 Franken sowie Schadenersatz in der Höhe von gegen 16'000 Franken.
SDA/hwe
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