Mord an Zwillingen: Verurteilte Mutter zieht Fall weiter
Horgen – Schuldig des mehrfachen Mordes, bestraft mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe – diesen Entscheid des Geschworenengerichtes vom Frühling 2010 akzeptiert die heute 38-jährige Verurteilte nicht. Nun muss das Bundesgericht über den Fall befinden. Er werde die Beschwerde am Montag einreichen, sagte Verteidiger Thomas Fingerhuth gestern Donnerstag. Der Anwalt verlangt eine Neubeurteilung des Falles. Heisst das Bundesgericht die Beschwerde gut, geht der Fall ans Bezirksgericht Horgen. Dieses ist neu zuständig, nachdem das Zürcher Geschworenengericht Ende 2010 abgeschafft worden ist. Als Grund für die Beschwerde nennt Fingerhuth in erster Linie die ungenügende Verteidigung seiner Mandantin. Das Geschworenengericht hatte die Frau für schuldig erklärt, in der Nacht auf Heiligabend 2007 in der Familienwohnung in Horgen ihre siebenjährigen Zwillinge erstickt zu haben. Die Frau wies jegliche Schuld von sich und bezichtigte ihren damaligen Ehemann der Tat. Die Untersuchungen hatten diesen aber klar entlastet. (SDA)
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